Düsseldorf Prozess: Hobby-DJ zahlte Luxus-Suite an der Königsallee nicht

36-Jähriger hatte mit Damenbegleitung im Steigenberger eingecheckt. Polizeieinsatz beendete den „Kurzurlaub“.

Düsseldorf. Seine Firma für Haustechnik befindet sich im Aufbau. Nebenbei legt ein 36-Jähriger auch noch Platten auf. Im August vergangenen Jahres wollte der Hobby-DJ es mal richtig krachen lassen. Mit Damenbegleitung checkte der junge Mann im Steigenberger Parkhotel ein. Vier Tage buchte er die Luxus-Suite für 1400 Euro pro Übernachtung. Doch ein Polizeieinsatz beendete den Kurzurlaub, weil das Hotel herausgefunden hatte, dass der Gast die Rechnung offenbar nicht bezahlen konnte. Freitag saß der 36-Jährige wegen Betruges auf der Anklagebank des Amtsgerichtes.

Um nachzuweisen, dass er die Rechnung auch bezahlen kann, hatte der Angeklagte dem Hotel ein Schreiben vorgelegt, dass seine eigene Haustechnik-Firma die Kosten übernehmen werde. Offenbar hatte das Steigenberger herausbekommen, dass die offenbar gar nicht existierte. Wie der 36-Jährige erklärte, sei das Unternehmen „vorübergehend abgemeldet“ gewesen, angeblich wegen eines Adressenwechsels.

Stattdessen präsentierte der Hobby-DJ dem Amtsrichter eine ganz andere Geschichte. Angeblich hatte er einen großen Auftritt in den Bonner Rheinauen: „Das hätte meiner Karriere als Discjockey großen Auftrieb gegeben.“ Das ganze Team habe sich vorher in Düsseldorf treffen wollen, um dann gemeinsam zu dem großen Event zu fahren.

Doch daraus wurde nichts. Denn plötzlich stand jede Menge Polizei vor der „Suite de Luxe“. Der Auftritt in den Rheinauen fiel ins Wasser. Freitag behauptete der Angeklagte, dass er die Rechnung aus Verärgerung über den Polizeieinsatz bisher nicht gezahlt habe. Obwohl ihm ein großer Auftraggeber abgesprungen sei, hätte er das Geld gehabt.

Daran hatte der Richter erhebliche Zweifel. Denn der Mann ist schon bereits mehrfach wegen Betruges vorbestraft. Trotzdem soll der 36-Jährige die Chance bekommen und nachweisen, dass er genug Geld auf dem Konto hatte. Wenn er die Auszüge vorlegt, wird die Verhandlung fortgesetzt.

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