Polizistin (27) fährt bei Rot und kracht in Auto

Beamtin klagte gegen die Strafe. Auch eine bekannte Opernsängerin musste am Montag wegen eines Verkehrsdelikts vor den Richter.

Düsseldorf. Über zwei ungewöhnliche Fälle hatten die Richter am Montag am Amtsgericht zu bescheiden. Polizisten haben es mitunter eilig. Dass eine Polizeibeamtin aber im Dienst einen Rotlicht-Unfall baut, kommt nicht oft vor. Auch eine bekannte Opernsängerin musste sich verantworten. Auch bei ihr ging es um ein Verkehrsdelikt, denn sie hatte sich mit zu viel Alkohol im Blut ans Steuer gesetzt.

Zu eilig hatte es eine 27-jährige Polizeibeamtin. Der wurde am 16. August vergangenen Jahres kurzfristig mitgeteilt, dass sie am Wochenende mit ihrer Hundertschaft in Berlin eingesetzt werden sollte. Während ihrer Dienstzeit fuhr die Polizistin mit ihrem privaten Pkw, um zu Hause noch Sachen einzupacken.

An der Kreuzung Nordstern/ Danziger Straße war die Beamtin dann zu schnell. Beim Linksabbiegen fuhr sie erst, als die Ampel schon auf Rotlicht umgeschaltet hatte. Die 27-Jährige stieß mit einem anderen Wagen zusammen. Verletzt wurde zum Glück niemand, aber es entstand ein Sachschaden von 1000 Euro. Vor Ort hatte die junge Frau zunächst nichts davon gesagt, dass sie Polizistin ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Beamtin einen Strafbefehl über 240 Euro und einen Monat Fahrverbot geschickt. Dagegen legte die 27-Jährige Einspruch ein und behauptete, dass sie noch bei Gelb gefahren sei.

Kurz vor der Verhandlung am Amtsgericht zog sie den Einspruch allerdings aus unbekannten Gründen plötzlich zurück. Dabei wäre der Frau immer noch die Möglichkeit geblieben, ein Fahrverbot zu vermeiden, wenn sie eine höhere Geldstrafe akzeptiert hätte.

Gar nicht weit von der Deutschen Oper am Rhein führte die Polizei im Juli vergangenen Jahres eine Alkoholkontrolle durch. Gegen 23.50 Uhr stoppten sie die Opernsängerin an der Heinrich-Heine-Allee. „Ich habe nur eine Weinschorle getrunken“, erklärte die 64-Jährige und war sofort zu einem Alkoholtest bereit. Der ergab allerdings einen Wert von 0,54 Promille. Sie musste mit zur Wache.

Ihr Rechtsanwalt versuchte damit zu argumentieren, der Test sei zu früh gemacht worden, die Polizistinnen hätten 30 Minuten warten müssen. Erst danach könne man messen, wie viel Alkohol die Frau tatsächlich im Blut habe. Das sah die Amtsrichterin allerdings anders.

Da die Opernsängerin aber nicht auf einer Blutprobe bestanden hatte und den Atemtest auf der Wache akzeptierte, wurde sie zu einer Geldbuße von 500 Euro und dem Fahrverbot verurteilt. „Ich weiß jetzt, dass man keine Weinschorle trinken darf, wenn man danach noch fährt“, so der Schluss-Kommentar der Sopranistin, nachdem sie vergeblich um eine mildere Strafe gebeten hatte.

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