Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf Berufsverbot für Pflegerin bleibt 

Düsseldorf · Vor dem Landgericht hatte der Einspruch einer Altenpflegerin keinen Erfolg. Ein Jahr lang darf sie nun ihren Beruf nicht ausüben. Dazu kommt eine Geldstrafe.

 Die Pflegerin legte gegen ihre Sanktionen Berufung ein.

Die Pflegerin legte gegen ihre Sanktionen Berufung ein.

Foto: wuk

Sie habe ihre alten, teils demenzkranken Schützlinge in Pflegeheimen „nie geschlagen“, nie misshandelt – „nur in der einen Nacht“. So warb eine Kranken- und Altenpflegerin (49) vor dem Landgericht darum, man möge ihr jetzt trotz zwei Ohrfeigen gegen eine 88-Jährige ein Berufsverbot von zwölf Monaten erlassen. Außerdem war sie vom Amtsgericht wegen massiver Übergriffe auf die Demenzpatientin noch mit 15 000 Euro als Strafe belegt worden. Gegen beide Sanktionen hatte die Pflegerin Berufung eingelegt, wollte unbedingt weiter im Job bleiben. Dem jedoch schob das Landgericht einen Riegel vor: Der 59-Jährigen wurde mit sofortiger Wirkung für ein Jahr jede Tätigkeit in der Kranken- oder Altenpflege untersagt.