Patrick Mönnighoff: „Wichtig für Studenten: Ein vernünftiger Arbeitsvertrag“

Worauf Studenten bei der Jobsuche achten sollten, erklärt Patrick Mönnighoff.

Patrick Mönnighoff: „Wichtig für Studenten: Ein vernünftiger Arbeitsvertrag“
Foto: Jochen Rolfes

Düsseldorf. Patrick Mönnighoff, Steuerberater aus Düsseldorf und Fachautor im Finanzbereich, erklärt, was Studenten bei der Jobsuche beachten sollten und welche Fehler vermieden werden können.

Herr Mönnighoff, worauf sollten Studenten generell, wenn sie sich einen Studentenjob suchen?

Patrick Mönighoff: Das Wichtigste ist: Studenten sollten sich genau informieren, welches Vertragsverhältnis sie genau eingehen. Als ganz normaler Angestellter in einem Nebenjob hat man kein Problem. Schwierig wird es, wenn man beispielsweise einen Promotion-Job annimmt, bei dem es keinen Vertrag gibt, man aber seine Arbeit in Rechnung stellen soll. Man sollte also immer darauf achten, einen vernünftigen Arbeitsvertrag zu haben, damit später keine unnötigen Kosten auf einen zukommen.

Sollte ich mit einem Studentenjob/Nebenjob eine Steuererklärung machen?

Mönnighoff: Bei einem Minijob darf man bis zu 450 Euro verdienen, ohne dass dafür Steuern fällig werden. Man braucht also keine Erklärung abzugeben. Wenn man unterhalb des Grundfreibetrags verdient und sieht, dass auf seiner Gehaltsabrechnung trotzdem Steuern abgezogen wurden, dann lohnt sich eine Einkommenssteuererklärung, weil ich mir so die abgeführte Lohnsteuer vollständig vom Finanzamt zurückholen kann. Manchmal werden Steuern auch automatisch abgezogen, obwohl man unter dem Freibetrag liegt. Eine Erklärung lohnt sich außerdem bei Studenten, deren Studienkosten höher sind, als ihre Einnahmen.

Wie viel darf ich verdienen? Ab wann zahle ich Beiträge und Steuern?

Mönnighoff: Der Grundfreibetrag liegt bei 8820 Euro. Bis zu dieser Grenze muss man keine Steuern zahlen. Bei einem Minijob auf 450-Euro-Basis fallen auch keine Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Bis zum Alter von 25 Jahren können Studenten kostenlos über die Familienversicherung versichert bleiben. Wer allerdings mehr als 450 Euro verdient, zum Beispiel durch mehrere Minijobs, der verliert seinen Anspruch auf die Versicherung und sollte dies auch seinem Arbeitgeber mitteilen, weil dieser einen dann bei der regulären Sozialversicherung anmelden muss. Wer Bafög bezieht, sollte sich über die für ihn geltenden Grenzen informieren, da es sonst zu Kürzungen der Beiträge kommen könnte.

Wie viel darf ich arbeiten?

Mönnighoff: Während des laufenden Semesters darf man die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten. Ansonsten ist man offiziell kein ordentlicher Student mehr, das heißt, dass das Studium weiterhin die Hauptbeschäftigung bleiben sollte.

Was muss ich beim Kindergeld beachten?

Mönnighoff: Inzwischen gibt es keine Einkommensgrenze mehr, die das Kindergeld beeinträchtigen. Jedoch wird das Kindergeld nur gezahlt, solange man das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich noch im Studium befindet.

Darf ich mehrere Minijobs ausführen?

Mönnighoff: Man darf auch mehrere Minijobs ausführen, solange man dabei insgesamt nicht mehr als 450 Euro verdient. Jedoch muss ich meinen Arbeitgeber dann auch darüber informieren, dass ich bereits einen anderen Job habe.

Welche Fehler sollten Studenten im Nebenjob vermeiden?

Mönnighoff: Studenten sollten sich immer gut informieren, da sie sonst Gefahr laufen, sich zu Dingen überreden zu lassen, die zwar für den Arbeitgeber von Vorteil, für den Studenten aber sehr von Nachteil sein können. Auf keinen Fall sollte man Rechnungen oder Quittungen für seine Arbeit ausstellen oder unterschreiben, auch wenn der Arbeitgeber dies will. Es kann passieren, dass dann drei Jahre später aus heiterem Himmel das Finanzamt eine Steuererklärung von einem verlangt. Im Zweifelsfall hat man dann nicht einmal mehr die nötigen Unterlagen, weil man sich nicht bewusst war, dass man eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat.

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