Düsseldorf Online-Spielsucht: Hausverwalter verzockt über 213.000 Euro

54-Jähriger legte Geständnis ab und kommt mit Bewährungsstrafe davon.

Am Dienstag musste sich ein Sparkassenmitarbeiter vor Gericht verantworten.

Am Dienstag musste sich ein Sparkassenmitarbeiter vor Gericht verantworten.

Foto: Peter Steffen

Düsseldorf. Einen Beauftragten speziell für Geldwäsche von der Düsseldorfer Stadtsparkasse fielen vor zwei Jahren merkwürdige Bewegungen auf den Konten eines Hausverwalters auf. Der hatte mehr als 200 000 Euro in relativ kleinen Beträgen von Eigentümergemeinschaften abgebucht. Bald stellte sich heraus, dass der 54-Jährige damit seine Online-Spielsucht finanzierte. Am Dienstag musste er sich dafür vor dem Schöffengericht verantworten.

Dabei hatte der Angeklagte eine erstaunliche Karriere gemacht. Ohne Ausbildung und nur mit einem Hauptschulabschuss hatte es der 54-Jährige mit zum Firmenchef gebracht. 2008 gründete er seine eigene Hausverwaltung und hatte immerhin 19 Eigentümergemeinschaften als Kunden, darunter auch Objekte in bester Lage.

„Ich habe teilweise sieben Tage die Woche gearbeitet und rund 2200 Euro verdient“, schilderte der Angeklagte, wie er auf die schiefe Bahn geriet. Er habe seine Dienste schlicht zu billig angeboten. Doch dann hatte der Hausverwalter die Idee für einen neuen Geschäftsbereich. Er wollte zukünftig auch Sicherheitstechnik anbieten. Dazu brauchte er aber neues Geld.

Der Angeklagte fing an, im Online-Kasino zu pokern: „Manchmal habe ich auch gewonnen.“ Doch die Zockerei ging schief. Im Juli vor drei Jahren zweigte er zum ersten Mal Geld von einer Eigentümergemeinschaft auf ein anderes Konto ab: „Ich hatte vor, das nachher zurückzuzahlen. Es hätte ja auch klappen können.“

Doch stattdessen „pokerte“ sich der Hausverwalter immer tiefer in den Sumpf: „Ich habe irgendwann den Überblick verloren.“ Den verschaffte sich die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen. Sie kam am Ende auf 56 Betrugsfälle mit einem Schaden von 213 063 Euro.

Da der Mann nicht vorbestraft ist, kam er mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten davon und muss darüber hinaus 100 Stunden Sozialarbeit leisten. Als Hausverwalter arbeitet er immer noch. Denn einige Kunden haben dem 54-Jährigen trotzdem die Treue gehalten.

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