OLG: Hausbesitzer muss Geldschatz aus Kamin abgeben

Düsseldorf (dpa). Ein Hausbesitzer entdeckt Bargeld im Wert von 146 000 Euro im Kamin - und darf den Geldschatz doch nicht behalten. Der D-Mark-Betrag von 303 700,00 Mark gehe an die Erben der früheren Hausbesitzerin, entschied das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Mittwoch.

Der neue Eigentümer, der die Geldbündel beim Renovieren gefunden hatte, muss sich mit dem Finderlohn von 5000 Euro begnügen. Er hatte die Scheine im Januar 2009 beim Fundbüro der Stadt Düsseldorf abgeliefert. Er reklamierte jedoch die Summe für sich und argumentierte, es handele sich um einen herrenlosen Schatz.

Das OLG aber hatte keinen Zweifel, dass die in zwei Stahlkassetten versteckten und teils noch mit Banderolen aus den 1970er Jahren versehenen Scheine der früheren, wohlhabenden Hausbesitzerin gehörten. Die 1993 gestorbene Martha S. hatte ihr bewegliches Vermögen den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Bielefeld vererbt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vor einem Jahr hatte das Landgericht Düsseldorf schon zugunsten der Erben entschieden. In dem Verfahren wurde bekannt, dass Martha S. - eine Geschäftsfrau von der noblen Düsseldorfer Königsallee - vor ihrem Tod bedeutungsvoll zu einer Zeugin gesagt hatte: „Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken“.

Die Richter meinten, ein Schatzfund würde voraussetzen, dass der Eigentümer einer aufgefundenen Sache nicht mehr zu ermitteln sei. Dies sei bei dem Geld aus dem Kaminofen nicht der Fall.

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