Neuer Personalausweis ab November

Ab dem 1. November ist der neue Personalausweis im Scheckkarten-Format in Düsseldorf zu haben. Die Kosten, die durch die Umstellung auf die neuen Ausweise entstehen, trägt weitestgehend der Bund, der die Technik zur Verfügung stellt.

Düsseldorf. Er ist biometrisch, handlich und er hat schon für Diskussionen gesorgt, bevor er überhaupt in Gebrauch war: Der neue Personalausweis im Scheckkarten-Format. Ab dem 1. November ist er in Düsseldorf zu haben. Der Leiter des Amtes für Einwohnerwesen, Thomas Schröder, rechnet zwar nicht damit, dass ihm die Bürger deswegen die Bude einrennen, aber er sagt trotzdem: "Ich bitte alle, die den neuen Personalausweis beantragen wollen, vorher einen Termin abzusprechen." (Siehe Kasten)

Denn dem Einwohnermeldeamt steht erst seit dieser Woche die entsprechende Software zur Antragsbearbeitung zur Verfügung. "Wir müssen 90 Mitarbeiter schulen", sagt Schröder, der erst einmal 20 erfahrene Sachbearbeiter an die vorderste Antragsfront schickt.

Die Kosten, die durch die Umstellung auf die neuen Ausweise entstehen, trägt weitestgehend der Bund, der die Technik zur Verfügung stellt. "Wir haben nur den Personalaufwand", sagt Schröder.

Die Bürger müssen ihre AUsweiskosten selbst tragen. 28,80 Euro kostet die Identitäts-Scheckkarte. Für den alten "Perso" waren gerade einmal acht Euro fällig. "Von dem Geld gehen 22,80 Euro an die Bundesdruckerei, die den Ausweis herstellt. Nur sechs Euro sind Verwaltungskosten.

So teuer ist der neue Ausweis, weil er ein paar technische Finessen hat. Da wären zum Beispiel die Fingerabdrücke, die jeder freiwillig auf dem integrierten Chip speichern lassen kann. Oder die Möglichkeit sich mit dem Ausweis elektronisch zu Identifizieren - zum Beispiel bei Einkäufen, Buchungen oder Amtsgängen via Internet.

"Jeder bekommt mit seinem Ausweis eine PIN-Nummer, mit der er sich elektronisch identifizieren kann", sagt Mona Wolke-Elert, die Projektleiterin "nPA" - neuer Personalausweis. Was man dazu braucht ist ein vor Viren geschützter Computer mit Internetzugang und ein Kartenlesegerät.

Die biometrischen Daten auf dem Chip, wie digitales Passbild oder Fingerabdrücke, werden bei der Online-Identifizierung aber nicht ausgelesen, versichert Wolke-Elert: "Diese Daten dürfen nur von Polizei-, Grenz- oder Meldebehörden abgerufen werden." Ebenso würden die bei der Beantragung aufgenommenen biomnetrischen Daten mit Aushändigung des Formulars automatisch gelöscht.

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