Fortuna in der Arena : EU-Recht: Platzt der neue Arena-Deal mit Fortuna Düsseldorf?
Düsseldorf Auch der neue Vertrag soll den Fußball-Bundesligisten womöglich versteckt subventionieren, im Aufsichtsrat wollen das einige nicht mitmachen. OB Geisel weist die Kritik zurück. Unterdessen trat Stadtdirektor Hintzsche als D.Live-Geschäftsführer zurück.
Noch keineswegs in trockenen Tüchern ist der neue Mietvertrag von Fortuna Düsseldorf mit dem städtischen Arena-Betreiber D.Live. Denn nach Informationen der WZ tauchte am Freitag im Aufsichtsrat ein Rechtsgutachten auf, das den jüngst neu ausgehandelten Vertrag für nicht kompatibel mit dem EU-Beihilferecht hält, das staatliche oder mit öffentlichen Mitteln gewährte Subventionen für Unternehmen verbietet, wenn das den Wettbewerb verfälscht. Im Klartext: Auch wenn Fortuna nun immerhin rund drei Million Euro fixe Jahresmiete an D.Live zahlt (bisher waren es nur 1,2 Millionen), soll das immer noch eine unzulässige Beihilfe an den Profiklub sein.
In der Aufsichtsratssitzung wurde das Papier nicht behandelt, OB Geisel sagte gegenüber der WZ, er habe es noch gar nicht gelesen. Allerdings ist Geisel überzeugt, dass der Vertrag mit Fortuna rechtsfest ist: „Sorge ist beim Beihilferecht immer begründet, aber ich verstehe selber etwas davon und bin deshalb sehr gelassen“, sagte er.
Das sind andere Aufsichtsratsmitglieder nicht. Sie wollen nicht in Haftung genommen werden für einen Vertrag, der rechtswidrig sein könnte und der außerdem der Gesellschaft D.Live wirtschaftlich schade, weil die Stadt der Fortuna zu gute Konditionen einräume. So wird zum Beispiel kritisiert, dass der Fußball-Erstligist nur pauschal für 17 Heimspiele zahlt, etwaige Pokalspiele aber nicht berechnet würden wie das etwa in Frankfurt Usus sei. Im Aufsichtsrat pocht man auch darauf, ein Beschlussrecht zu haben, nicht nur informiert zu werden: „Wenn wir beim mit Abstand wichtigsten Mietvertrag mit dem Hauptmieter der Arena keine Kontrollfunktion ausüben dürfen, können wir den Aufsichtsrat gleich ganz auflösen“, sagt ein Vertreter.