Hochwasserschutz in Düsseldorf Schwarz-Grün wartet Urteil vom OVG zum Deichausbau ab

Himmelgeist · Im Grundsatz sind sich CDU und Grüne uneins, wie der dritte Teilabschnitt am Himmelgeister Deich gebaut werden soll. Mehrere gemeinsame Teilaspekte sollen aber umgesetzt werden.

 Wenn der Rhein Hochwasser führt, tritt der Fluss auch schnell in Himmelgeist über seine Ufer.

Wenn der Rhein Hochwasser führt, tritt der Fluss auch schnell in Himmelgeist über seine Ufer.

Foto: Andrea Röhrig

In ihrer Kooperationsvereinbarung gehen CDU und Grüne auch auf den Hochwasserschutz ein. „Es muss einen wirksamen Hochwasserschutz für die Ortslagen im Himmelgeister Rheinbogen und die anliegenden Stadtteile geben“, heißt es in dem am Freitag vorgestellten 92 Seiten umfassenden Papiers. Klare Priorität habe dabei die Schließung vorhandener Deichlücken. Die beiden rechtssicheren baulichen Maßnahmen in den Bauabschnitten 1 (Ortslage) und 2 (bis Schloss Meierhof) sollen schnellstmöglich umzusetzen werden. Alle Maßnahmen, die zur Sicherung des bestehenden Deichs im Falle eines Extremhochwassers ergriffen werden könnten, sollten so schnell wie möglich nach aktuellem Stand der Technik vorbereitet werden und im Sinne eines Katastrophenschutzes sofort zur Verfügung stehen können, heißt es weiter.

Gegen den dritten Bauabschnitt, für den die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf im Mai 2020 den Planfeststellungsbeschluss aufgestellt hat, klagt der Umweltverband BUND. Dieser hatte gefordert, dass der Deich nicht in seiner jetzigen Führung saniert werden, sondern er weiter ins Landesinnere verlegt werden soll. Das hat aus Sicht des Umweltverbandes gleich drei Vorteile: eine mögliche Option für eine Baulangausweisung fällt weg, die im Hinterland angesiedelten Wildbienen verlieren nicht ihr Zuhause und der Rhein bekommt eine weitere Möglichkeit, sich bei Hochwasser auszubreiten. Den Ausgang dieser Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster will Schwarz-Grün nun ersteinmal abwarten: „Vor der juristischen Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss werden wir keine Entscheidungen treffen, die eine spätere Änderung zugunsten der Rückverlegung blockieren oder erschweren. Die Planung der Sanierungsvariante kann fortgesetzt werden. Parallel werden wir aber die Verwaltung beauftragen, die Planung der möglichen Varianten für eine Rückverlegungsvariante vorzubereiten, um auch auf diese Entscheidung vorbereitet zu sein und ein neues Planfeststellungsverfahren ohne Zeitverlust starten zu können.“ Unter anderem war die Rückverlegung des Deichs auch daran gescheitert, weil sich die Stadt mit dem Eigentümer nicht über einen Kaufpreis einigen konnte.

Weil die Bezirksregierung im Planfeststellungsbeschluss schreibt, dass aus den Feldern hinter dem Deich ja einmal Bauland als städtebauliche Entwicklungsfläche entstehen könnte, wird der Kooperationsvertrag an diesem Punkt deutlich: „Wir werden alle Maßnahmen prüfen, die eine Bebauung dauerhaft unterbinden können, beispielsweise durch die Ausweitung des Natur- und Landschaftsschutzes und die am besten geeignete beschließen. Es ist gemeinsames Ziel, dass die Stadt Maßnahmen zur Steigerung der Artenvielfalt und ökologischen Qualität im Rheinbogen erreichen will.“

Offen lässt der Kooperationsvertrag, was genau passiert, wenn das OVG die Klage abweist. Dazu heißt es in dem Vertrag: „Aufgrund der Planungen der vergangenen Jahrzehnte, der schwierigen Verhandlungen mit der Eigentümerin der Flächen und wegen des schwebenden Gerichtsverfahrens ist die Situation nicht einfach aufzulösen.“

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