Bauen in Düsseldorf Golfclub an der Rennbahn plant Anbau

Ludenberg. · Auf der Terrasse soll ein rund 150 Quadratmeter großes Gebäude im Landschaftsschutzgebiet entstehen. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde entscheidet darüber am kommenden Montag.

 Die Golfclub-Gastronomie soll einen Neubau erhalten.

Die Golfclub-Gastronomie soll einen Neubau erhalten.

Foto: Endermann, Andreas (end)

(arc) Der Betreiber des Golfplatzes Grafenberg an der Rennbahn will das auf der Terrasse stehende, rund 150 Quadratmeter große Zelt durch einen Festbau ersetzen. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde berät darüber am Montag, 26. Oktober, ab 16 Uhr in der Aula des Franz-Jürgens-Berufskollegs an der Färberstraße 34.

Der Festbau soll eine vorgelagerte, 50 Quadratmeter große Holzterrasse auf einem Kiesunterbau erhalten. Bereits vollzogen ist die Erweiterung der vorherigen Aufwärmküche durch einen 126 Quadratmeter großen Küchenanbau, für den nun eine nachträgliche Genehmigung beantragt wird.

Insgesamt liegt eine Neuversiegelung von 935 Quadratmetern vor, für die noch keine Genehmigung eingeholt wurde. Das Bauvorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet.

Der Golfplatz wurde 2002 auf 18 Löcher erweitert. Der Begründung zum Bebauungsplan ist zu entnehmen, „dass aus gesamtstädtischer Sicht die Erweiterung des Golfplatzes begrüßt wird, da hiermit eine Sicherung der bestehenden Anlage und vor allem auch eine Sicherung und Stabilisierung des Standortes der Düsseldorfer Galopprennbahn angestrebt wird“. Jedoch wurde damals auch festgelegt, dass eine über die sportlichen Anlagen hinausgehende Bebauung unzulässig sei, Natur- und Landschaftsschutz hätten Vorrang.

1999 hatte der Verein noch 180 Mitglieder, als der Bebauungsplan aufgestellt wurde, waren es 400 Mitglieder, aktuell sind es 800. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wurde der Golfplatz daher nicht nur zur Sicherung und Stabilisierung des Standortes erweitert, sondern auch in Reaktion auf die gestiegene Mitgliederzahl.

Dennoch erhebt die Behörde nun keine Einwände. Die Untere Naturschutzbehörde will jedoch die erforderliche Befreiung nur unter einem Vorbehalt erteilen: Innerhalb von einem Jahr nach erfolgter Befreiung ist an anderer Stelle im baulichen Außenbereich eine entsprechende Entsiegelung von versiegelten Flächen und Gebäuden vorzunehmen oder vor Baubeginn ein den zu erwartenden Kosten entsprechendes Ersatzgeld zu leisten, welches für Naturschutzmaßnahmen verwendet werden soll. Das letzte Wort haben nun am Montag die Mitglieder des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde.

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