Klage Nebenjob: Polizist darf kein Fußball-Scout sein

Im Januar wurde einem Polizisten die Genehmigung der Nebentätigkeit als Talent-Scout für die Düsseldorfer Sportmanagement-Agentur nicht mehr verlängert. Dort verdiente er mehr als ein Oberkommissar.

Klage: Nebenjob: Polizist darf kein Fußball-Scout sein
Foto: Volker Hartmann

Düsseldorf. Im Hauptberuf ist der Vater eines Fußball-Nationalspielers Polizist. Doch zuletzt arbeitete er in Teilzeit, machte nur noch 8,2 Stunden Dienst pro Woche. Die Haupteinnahmequelle des 56-Jährigen war seine „Nebentätigkeit“ als Talent-Scout für die Düsseldorfer Sportmanagement-Agentur, bei der auch sein Sohn unter Vertrag steht. Im Januar wurde die Genehmigung des Nebenerwerbs nicht mehr verlängert. Dagegen reichte der Beamte Klage vor dem Verwaltungsgericht — und scheiterte. „Ein Polizist soll ein Polizist und kein Scout sein“, fasste Richter Andreas Müller sein Urteil zusammen.

Bereits seit längerer Zeit arbeitete der 56-Jährige, der selbst früher eine erfolgreicher Kicker war, nur noch Teilzeit. Trotzdem wurde ihm vom Polizeipräsidium 2014 die Nebentätigkeit als Fußball-Scout erlaubt. Damit hatte man offenbar schon damals Bauchschmerzen, denn für die genehmigten acht Stunden wöchentlich zahlte die Sportagentur ein Honorar von 4000 Euro. „Das ist mehr, als ein normaler Oberkommissar bekommt“, stellte der Richter fest.

Seit Februar vergangenen Jahres ist der Polizist krank und gar nicht mehr im Dienst. Das spielte vermutlich eine Rolle, als die Verlängerung der Nebentätigkeit abgelehnt wurde. Seit Januar sind dem Vater des Nationalkickers darum 24.000 Euro entgangenen. Auch die wollte er vom Land ersetzt haben. Sein Anwalt argumentierte, dass die Tätigkeit als Scout heilsam für die Psyche sei.

Der Chef der Sportagentur bestätigte, dass der 56-Jährige nur für acht Stunden wöchentlich Honorar bekam, um interessante Nachwuchskicker auf dem Platz zu beobachten: „Die Zeit konnte er sich frei einteilen.“ Damit bliebe der Beamte genau 0,2 Stunden unter seiner wöchentlichen Arbeitszeit bei der Polizei.

Das allerdings sah der Richter ganz anders. Es sei „ansehensschädlich“ für die öffentliche Verwaltung, wenn die Nebentätigkeit weiter genehmigt würde. Das entspreche dem Klischee des „faulen Beamten“ an Stammtischen, zumal der Kläger schon seit eineinhalb Jahren nicht mehr gearbeitet hat: „Hier ist die Nebentätigkeit eigentlich der Hauptberuf.“ Darum würde die Klage auch abgewiesen, wenn der Vater des Fußballers sich wieder dienstfähig meldet.

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