Nazi-Propaganda bei mutmaßlichem Wehrhahn-Bomber gefunden
Beim mutmaßlichen Wehrhahn-Bomber ist Nazi-Propaganda entdeckt worden. Zudem wurde er am Freitag mit zahlreichen Ungereimtheiten in seinen Aussagen konfrontiert.
Düsseldorf. Der mutmaßliche Wehrhahn-Bombenleger musste sich am Freitag vor Gericht für bei ihm sichergestellte Nazipropaganda rechtfertigen. Außerdem hielten ihm Richter und Staatsanwaltschaft Ungereimtheiten in seinen Aussagen vor.
Bei mehreren Durchsuchungen hatten Ermittler unter anderem Hakenkreuz-Abzeichen, „White Power“-Aufnäher und Abzeichen einer südafrikanischen Neonazi-Gruppe bei ihm gefunden. Dazu kamen Werbezettel für rechtsextreme Musik von Gruppen wie Sturmwehr, Kraftschlag und Störkraft. Sichergestellt wurden auch handschriftliche Zettel mit Parolen wie: „Kommunist raus - wähl' deutsch“, „Ausweise mögen käuflich sein, Rasse und Stolz nicht“.
Der 51-Jährige behauptete, bei den Abzeichen handele es sich um „Theatermaterial“. Leute hätten in seinem Militaria-Laden auch Sachen zum Verkauf auf Kommission abgegeben.
Bei dem Bombenanschlag am 27. Juli 2000 waren zehn Menschen verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um überwiegend jüdische Zuwanderer aus Osteuropa. Der Ex-Soldat steht wegen zwölffachen Mordversuchs vor Gericht. Ihm droht lebenslange Haft. Er soll die Tat aus Fremdenhass begangen haben, bestreitet aber jede Tatbeteiligung.
Gericht und Staatsanwaltschaft konfrontierten den Angeklagten am Freitag außerdem mit Ungereimtheiten in seinen Aussagen: So hatte er behauptet, sich am Tattag in der Nähe des Tatorts mit einer Frau verabredet zu haben, die ein Auto amerikanischen Fabrikats gefahren habe. Die Frau sei aber zum verabredeten Zeitpunkt nicht gekommen, er habe sich dann zu einem späteren Zeitpunkt mit ihr verabredet. Dabei konnte er aber nicht erklären, wie es zur zweiten Verabredung gekommen sei.