Nach Schuss: Polizist ist wieder im Dienst

Die Behörde sieht keine Verfehlung bei dem 47-Jährigen, der einen Einbrecher (22) verwundet hatte.

Düsseldorf. Der Polizeioberkommissar, der in der vergangenen Woche einen 22-jährigen Einbrecher bei einem Einsatz angeschossen hat, ist seit Dienstag wieder im Dienst.

Von der Düsseldorfer Behörde heißt es, man sehe in seinem Verhalten keine Verfehlung, die dafür spreche, ihn nicht mehr arbeiten zu lassen. Der Verwundete liegt noch in der Klinik, zwei weitere Verdächtige sind auf freiem Fuß.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Beamten dauern unterdessen noch an. Dass der Einsatz einer Dienstwaffe strafrechtlich bis ins Detail überprüft wird, findet Harald Walter von der Gewerkschaft der Polizei in Düsseldorf richtig: „Was wir als Polizeibeamte tun, muss überprüfbar sein.“

Er kritisiert jedoch eine „Doppelverfolgung“: Selbst wenn sich im strafrechtlichen Verfahren die Unschuld des Beamten erweise, könnte eine disziplinarrechtliche Überprüfung folgen. Und während dieser Maßnahme könne ein Polizist unter anderem nicht befördert werden.

Dies treffe vor allem Beamte in der Altstadt: Bei Einsätzen etwa aufgrund von Schlägereien bekämen sie heute oftmals eine Flut von Gegenanzeigen wegen angeblicher Polizeigewalt. Auch Versetzungen würden so mitunter blockiert. „Dieses Verfahren ist überholt“, sagt Walter.

Schwierig ist laut dem Gewerkschafter auch, dass oft nicht eindeutig zu klären ist, ob ein Polizist sich objektiv richtig oder falsch verhalten hat. „In dem Verfahren werden Bruchteile einer Sekunde, in denen der Beamte entscheiden muss, in stundenlangen Debatten seziert.“

Und für diese Entscheidung ist der rechtliche Rahmen laut Harald Walter nicht eindeutig. Ganz klar: „Wenn sich jemand in einer Notsituation befindet, muss der Beamte eingreifen.“ Wird hingegen ein Einbruch in einen leeren Supermarkt außerhalb der Geschäftszeit gemeldet, sind also keine Menschen in Gefahr, gelte das Gebot der Eigensicherung.

Der Polizist sollte also auf Verstärkung warten. Im Fall eines Wohnungseinbruchs, bei dem der Beamte verdächtige Geräusche hört und nicht weiß, ob gerade jemand Opfer von Gewalt wird, sei diese Entscheidung kritisch: „Da gibt es keine klare Regelung. Letztlich liegt es in der Verantwortung des Einzelnen.“

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