Gericht Mutter schlug Lehrerin mit Papier-Seiten

Düsseldorf · Der Richter ließ sich für sein Urteil selber mit einem Papierstapel schlagen.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Dieser Prozess war mehr als unnötig. Weil Mutter Svenja U. (32, Namen geändert)  der Lehrerin  ihrer Tochter im Streit 15 Seiten Unterlagen gegen den Arm stieß, saß sie doch tatsächlich am Mittwoch auf der Anklagebank. Der Richter ließ sich selbst vom mitgebrachten Papierstapel schlagen und stellte dann das Verfahren wegen Körperverletzung am Ende ein.

Svenja U. war mit den Methoden der Lehrerin unzufrieden

Svenja U. hatte es nicht leicht mit ihrer zehnjährigen Tochter. Sie war Schulverweigerin, aber  nach der Teilnahme an einem Projekt wieder motiviert. Sie ging in eine offene Ganztagsschule. Doch mit den Methoden von Lehrerin Heike F. (54) war die junge Mutter, die selbst eine Ausbildung zur Erzieherin machte, nicht einverstanden.

So weigerte sich die Tochter, das Mittagessen zu sich zu nehmen. Auch auf die Bitte der Lehrerin, doch wenigstens mal zu probieren, lehnte das Kind ab.  Zur Strafe musste sie aufstehen und sich hinter den Stuhl stellen, während die anderen aßen.

Svenja U. wollte den Vertrag mit der offenen Ganztagsschule kündigen. Doch sie vergaß, ihrer Tochter die schriftliche Kündigung mitzugeben. Und als die am Montag einfach nach Hause gehen wollte, ließ das Heike F. nicht zu.: „Ich habe zweimal versucht, die Mutter über Handy zu erreichen. Aber sie ging nicht dran.“

Svenja arbeitete bei der Diakonie und musste an dem Tag selbst ihre Abschluss-Prüfung als Erzieherin machen.

Richter ließ sich vom Anwalt mit Papier schlagen

Als sie an der Schule ankam, war sie empört. Es wurde sehr laut über die Erziehungsmethoden der Lehrerin diskutiert. Und am Ende warf Svenja U. der Lehrerin die 15 Seiten Skript für die mündliche Prüfung entgegen. Mit den Worten: „Lesen Sie das mal!“ Der Richter  forderte den Anwalt auf: „Schlagen Sie mich mal damit.“

Und er kam zu dem Schluss, dass dieser kleine Klapps wohl kaum als Körperverletzung zu werten ist.

Mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft stellte er das Verfahren ohne Bußgeld ein. Die Kosten trägt die Staatskasse.

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