Mutmaßlicher Serienkiller bricht sein Schweigen

Düsseldorf. „Diesen Mann habe ich noch nie in meinem Leben gesehen“, schrie David K. durch den Gerichtssaal. Er wolle den Zeugen, der ihn angeblich aus einem Obdachlosenheim kenne, anzeigen.

Der Zeuge hatte behauptet, mit dem wegen Totschlags angeklagten 27-Jährigen Schach gespielt und dabei dessen Lebensgeschichte erörtert zu haben. „Ich rede nicht einmal mit meiner Mutter, warum sollte ich mich dem anvertrauen?“, brüllte der Angeklagte.

Mit den Worten brach David K. sein langes Schweigen. Weder mit den Ermittlern noch mit dem Richter hatte er seit dem Tod der 52-jährigen Düsseldorferin im Juli 2010 gesprochen. Nicht einmal seinen Pflichtverteidiger hatte er eines Blickes gewürdigt. „Kennen Sie denn die Tote?“, versuchte der Vorsitzende Richter das Mitteilungsbedürfnis des Angeklagten aufrechtzuerhalten. Doch dessen Miene verfinsterte sich. „Ich rede nur über diesen einen Zeugen“, sagte er.

Am Montag sagte eine Sachverständige für DNA-Analysen aus, die Gegenstände aus der Wohnung der Toten untersucht hatte. Ein Handabdruck auf einer blutverschmierten CD konnte dem Angeklagten zugeordnet werden. In der Innenseite von Gummihandschuhen wurden sowohl seine als auch DNA-Spuren des Opfers gefunden. An den Schuhen des Angeklagten, die er bei der Festnahme in Hamburg am 13. Juli trug, wurden Blutspuren des Opfers festgestellt.

Nach dem Tod der Düsseldorferin hatten die Ermittler den Tatort peinlich genau gesäubert vorgefunden. „Nur der Täter hat ein Interesse daran, den Ort so zu hinterlassen“, sagte der Leiter der Soko „Erkrather Straße“. Die Ermittler fanden dennoch einen Fingerabdruck des Angeklagten auf der Innenseite eines Deckenventilators. Zwei Plastiktüten standen zum Abtransport bereit, darin auch die blutverschmierte CD mit dem Handabdruck des Angeklagten. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Täter die Sachen hatte abholen wollen, dann Düsseldorf aber doch fluchtartig verließ. „Wir gehen davon aus, dass er das Opfer ganz verschwinden lassen wollte“, sagte der Ermittler vor Gericht.

Bei der Festnahme des Angeklagten habe man im Rucksack einen Zettel mit der Festnetz- und Mobilnummer des Opfers gefunden. Auch eine Sim-Karte für ein Handy stellten die Ermittler sicher. Diese Nummer hatte das Opfer in ihrem Telefon gespeichert.

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