Mord: Messer im See gefunden

Bluttat in Wersten: Am Dienstag fand die Polizei die vermeintliche Tatwaffe, mit der GalinaA. am Samstag getötet wurde. Eine heiße Spur gibt es weiterhin nicht.

Düsseldorf. Zumindest einen Teilerfolg konnte die Polizei gestern im Fall der ermordeten Galina A. vermelden. Gegen 11 Uhr am Vormittag entdeckten Mitglieder der Taucherstaffel im Uferbereich des Vereinssees des Werstener Angelvereins St. Petri die vermeintliche Tatwaffe. Es handelt sich um ein großes Küchenmesser, wie es zum Schneiden von Fleisch benutzt wird. Es hat eine Klinge von 20 Zentimetern Länge. "Wir können natürlich erst nach der kriminaltechnischen Untersuchung sagen, ob Galina A. mit diesem Messer getötet wurde", sagt Polizeisprecher Markus Niesczery.

Alle Indizien sprechen aber dafür, dass es die Tatwaffe ist. Das Messer kann anhand seines Zustands noch nicht lange im Wasser gelegen haben. Und es wurde in Ufernähe gefunden, dort, wo ein Täter auf der Flucht von dem Ort des Geschehens am Nöggerathweg vorbei kommen muss.

Zeugen, die den Täter dabei beobachtet haben, gibt es aber immer noch nicht. Die Ermittler beschäftigen sich deshalb im Moment intensiv mit dem Geschehen im vergangenen Jahr. Wie die WZ berichtete, war Galina A. von zwei russischen Landsleuten erpresst worden. Man habe den Auftrag, sie zu töten. Gegen eine Zahlung von 100 000 Euro werde man aber stattdessen den Auftraggeber umbringen. Die beiden Männer wurden gefasst. Haupttäter Yuri M. (36) wurde zu drei Jahren und neun Monaten, sein Helfer Piotr P. (34) zu drei Jahren Haft verurteilt.

Piotr P. wurde allerdings nach der Urteilsverkündung auf Bewährung entlassen. "Er hatte damals einen festen Wohnsitz in Düsseldorf", sagt Staatsanwalt Christoph Kumpa. Den hat er mittlerweile nicht mehr, P. ist spurlos verschwunden. Die Fahndung nach ihm läuft, er gilt allerdings nicht als Hauptverdächtiger. "Eine echte heiße Spur haben wir im Moment eigentlich nicht."

Galina A. verdächtigte damals ihren Schwiegersohn Nikolai L. (36) als Drahtzieher. Der groß gewachsene (1,88 Meter) und glatzköpfige Geschäftsmann hatte im November 2005 seine Tochter Lillian aus London nach Russland entführt. Er wird seitdem mit internationalem Haftbefehl gesucht. Seine Ehefrau Natalia (27) - die Tochter von GalinaA. - sprach im Juni in der englischen Zeitung "The Sun" ebenfalls von Morddrohungen gegen ihre Person. "Alles, was ich will, ist meine Tochter zu sehen", sagte sie in dem Interview. Nikolai L. soll sich in Russland aufhalten - von dort kann er nicht abgeschoben werden. Andere Quellen berichten davon, dass er in den USA lebt.

Wann? Jeder kann in Deutschland Polizeischutz beantragen. Eine Fachabteilung in den Präsidien prüft dann, ob eine Bedrohung vorliegt. Galina A. hat nie Schutz beantragt. Im Prozess 2007 konnte die Existenz eines Auftraggebers der Morddrohung nicht bewiesen werden.

Wie? Die Polizei selbst schützt keine Personen, sondern nur Objekte. Mit verstärkter Präsenz bei Streifenfahrten in der Nähe des Wohnorts des Betreffenden geht es los. Es endet bei der Aufstellung eines Polizeipostens vor der Wohnung - so wie bei Paul Spiegel.

Zeugenschutz Sagt jemand vor Gericht aus und bringt damit sein Leben in Gefahr, kann er in das Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes aufgenommen werden - inklusive neuer Identität. Dabei gibt es neue Papiere, einen neuen Namen und Wohnort.

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