Mola Adebisi rast ohne Führerschein

Der 41-Jährige akzeptiert 9000 Euro Geldstrafe und vier Monate Fahrverbot.

„Es tut mir ja Leid.“ Ex-Dschungelcamp-Promi Mola Adebisi.

„Es tut mir ja Leid.“ Ex-Dschungelcamp-Promi Mola Adebisi.

Foto: Federico Gambarini

Düsseldorf. Tempo 100 in der Düsseldorfer Innenstadt, freihändiges Fahren auf der Autobahn A3 — und das alles bei längst gesperrtem Führerschein. Diese Vorwürfe hat am Freitag TV-Promi und Ex-Dschungelcamp-Bewohner Mola Adebisi (41) vor dem Amtsgericht eingeräumt. Mit dem Geständnis sicherte sich der Wahl-Solinger im Widerspruchsverfahren gegen einen Strafbefehl eine Milderung der Geldstrafe von 10.000 auf 9.000 Euro und vier statt sechs Monate Fahrverbot.

Die laut Anklage drei Fahrten im Herbst 2013 und im vergangenen Sommer hatten glücklicherweise nicht zu Unfällen geführt. „Es tut mir ja leid“, sagte der Angeklagte am Ende einer Verhandlung, zu deren Beginn sein Verteidiger es zunächst mit einer gegenteiligen Ansage versucht hatte: Sein Mandant habe nicht gewusst, dass er aufs Auto verzichten musste, nachdem er ein Training zum Punkteabbau wegen früherer Verstöße versäumt hatte: „Er hat nicht immer so mustergültig den Briefkasten geleert.“

Man könne für alles Zeugen hören, hielt die Staatsanwaltin dagegen. Dann käme aber auch das Gutachten einer Psychologin auf den Tisch, das der Angeklagte vor der Verhandlung vorgelegt habe: Demnach habe eine Trennung von Geschwistern während der Kindheit und Jugend den 41-Jährigen so verletzt, dass er jetzt solche Taten begehe. Außerdem gebe es Hinweise, dass er weiter gefahren sei, fügte die Anklägerin im sachlichen Ton hinzu. Und falls er dabei bleiben wolle, zu Einkommen und Wohnadresse schweigen zu wollen, dann ließe sich ja in der passenden TV-Folge des „Perfekten Promi-Dinners“ einiges dazu erfahren.

Zu einer Fernseh-Vorführung im Saal kam es dann aber doch nicht. Adebisis Geständnis während öffentlicher Verhandlung wertete das Gericht als zusätzlichen Strafmilderungsgrund. Die genannte Strafe entspricht 90 Tagessätzen und liegt damit so niedrig, dass sie in Führungszeugnissen nicht auftaucht. Der Angeklagte hatte einer Schätzung seines Tageseinkommens auf 100 Euro zugestimmt — entgegen Zweifeln der Staatsanwältin: „Im Fernsehen hat er gesagt, seine Gage im Januar war sechsstellig.“ Man solle nicht alles glauben, was im Fernsehen gesagt wird, erwiderte der Anwalt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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