Düsseldorf : Mindestlohn: Weniger Minijobs, mehr Papierkram
Seit knapp sechs Monaten gibt es 8,50 Euro pro Stunde. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist rückläufig.
Düsseldorf. Seit knapp sechs Monaten gibt es nun den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und der Deutsche Gewerkschaftsbund in NRW jubelt: „Der Mindestlohn führt viele Arbeitnehmer zurück ins Normalarbeitsverhältnis und wirkt gegen prekäre Beschäftigung“, sagte unlängst Vorsitzender Andreas Meyer-Lauber.
Tatsächlich ist die Zahl der Minijobs auch in Düsseldorf seit Einführung des Mindestlohns stark zurückgegangen. Im März 2015 lag die Zahl der „geringfügig Beschäftigten“ im „gewerblichen Bereich“ laut Minijob-Zentrale bei 68 063. Das sind rund 2000 weniger als noch im vergangenen Jahr.
Dass diese Entwicklung allein auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zurückzuführen ist, will die Minijob-Zentrale nicht bestätigen. „Aber die Differenz ist augenfällig“, sagt Pressesprecherin Claudia Müller. Vermutet wird, dass bei einem Lohn von 8,50 Euro in der Stunde bei Minijobbern die Verdienstgrenze relativ schnell erreicht, und das Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber deshalb nicht mehr so interessant ist.
Die einen jubeln, die anderen klagen: Und zwar nicht über den Mindestlohn an sich, sondern den Papierkram, der seit Einführung des Mindestlohns anfällt. „Obwohl meine Frau einen festen Arbeistvertrag hat, muss ich zum Beispiel ihre Arbeitszeiten genau dokumentieren“, ärgert sich Hotelier Karlheinz Hillesheim, dem „Haus Hillesheim“ an der Jahnstraße gehört.
Hillesheim hofft, dass der Gesetzgeber einsieht, dass dieser Aufwand kaum zu leisten ist und bei der „Dokumentationspflicht“ nachbessert.