Düsseldorf Mindestlohn: Weniger Minijobs, mehr Papierkram

Seit knapp sechs Monaten gibt es 8,50 Euro pro Stunde. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist rückläufig.

Düsseldorf: Mindestlohn: Weniger Minijobs, mehr Papierkram
Foto: SA/dpa

Düsseldorf. Seit knapp sechs Monaten gibt es nun den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und der Deutsche Gewerkschaftsbund in NRW jubelt: „Der Mindestlohn führt viele Arbeitnehmer zurück ins Normalarbeitsverhältnis und wirkt gegen prekäre Beschäftigung“, sagte unlängst Vorsitzender Andreas Meyer-Lauber.

Tatsächlich ist die Zahl der Minijobs auch in Düsseldorf seit Einführung des Mindestlohns stark zurückgegangen. Im März 2015 lag die Zahl der „geringfügig Beschäftigten“ im „gewerblichen Bereich“ laut Minijob-Zentrale bei 68 063. Das sind rund 2000 weniger als noch im vergangenen Jahr.

Dass diese Entwicklung allein auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zurückzuführen ist, will die Minijob-Zentrale nicht bestätigen. „Aber die Differenz ist augenfällig“, sagt Pressesprecherin Claudia Müller. Vermutet wird, dass bei einem Lohn von 8,50 Euro in der Stunde bei Minijobbern die Verdienstgrenze relativ schnell erreicht, und das Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber deshalb nicht mehr so interessant ist.

Die einen jubeln, die anderen klagen: Und zwar nicht über den Mindestlohn an sich, sondern den Papierkram, der seit Einführung des Mindestlohns anfällt. „Obwohl meine Frau einen festen Arbeistvertrag hat, muss ich zum Beispiel ihre Arbeitszeiten genau dokumentieren“, ärgert sich Hotelier Karlheinz Hillesheim, dem „Haus Hillesheim“ an der Jahnstraße gehört.

Hillesheim hofft, dass der Gesetzgeber einsieht, dass dieser Aufwand kaum zu leisten ist und bei der „Dokumentationspflicht“ nachbessert.

Das Problem ist auch Christoph Sochart, Geschäftsführer der Unternehmerschaft Düsseldorf bekannt. Er habe gehört, dass „die Berichtspflicht ein wenig kompliziert“ sei, sagt er.

Für die Düsseldorfer Friseure gibt es schon länger einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, der annähernd dem Mindestlohn entspricht. „Deshalb hatten wir auch keine Schwierigkeiten mit der Einführung“, sagt Obermeisterin Monika Schmitter von der Friseurinnung Düsseldorf. Laut Schmitter begrüßen die Düsseldorfer Friseure die Regelung sogar, weil sie hoffen, dadurch mehr Nachwuchs für den Beruf gewinnen zu können. „Aber das Gesetz muss auch für alle gelten“, findet Schmitter. Vor allem in Betrieben mit geringem Umsatz gebe es das „ein oder andere schwarze Schaf“, sagt die Obermeisterin und plädiert dafür, diese Betriebe intensiver zu kontrollieren.

Schwarze Schafe ausfindig zu machen, ist Sache des Zolls. Zu der Zahl der ausgemachten Verstöße gegen den Mindestlohn seit Jahresbeginn in Düsseldorf, will der sich allerdings noch nicht äußern. Noch lägen keine belastbaren Zahlen vor. Grundsätzlich nehme der Zoll aber alle Gewerke unter die Lupe. „Naturgemäß wird zunächst eine Risikoanalyse vorgenommen.

Dabei wird in der Regel geprüft, wo sich Berufe mit einem niedrigen Ausbildungsniveau befinden, da dort erfahrungsgemäß auch weniger Lohn gezahlt wird“, sagt Klaus Salzsieder Pressesprecher der Bundesfinanzdirektion West. Zurückhaltend gibt sich auch die Agenur für Arbeit Düseldorf. Laut Pressesprecher Peter Wege ist es noch zu früh, um Bilanz zu ziehen.

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