Düsseldorf Messehallen-Brand endet mit Freispruch

Düsseldorf. Mit einem Freispruch ist der Prozess um den Brand in der Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Messehalle zu Ende gegangen. Die beiden Bewohner, die in der Anklage für den Brand verantwortlich gemacht wurden, werden für ihre Zeit in Haft entschädigt.

Die beiden Angeklagten (mi.) beim Prozessauftakt.

Die beiden Angeklagten (mi.) beim Prozessauftakt.

Foto: Judith Michaelis

Die Kammer des Landgerichts war nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit davon überzeugt, dass der 27-jährige Algerier Brandstiftung begangen und der mitangeklagte Marokkaner Beihilfe geleistet hat.

Die riesige ehemalige Messehalle war komplett niedergebrannt.

Die riesige ehemalige Messehalle war komplett niedergebrannt.

Foto: David Young

Am 7. Juni 2016 hatte die Messehalle, in der rund 300 Flüchtlinge untergebracht waren, Feuer gefangen. Die Halle brannte komplett ab, es enstand ein Millionenschaden. Die Anklage ging ursprünglich davon aus, dass der 27-jähriger Mann aus Algerien eine Flasche Wodka als Brandbeschleuniger über eine Matratze gekippt hatte und sie dann anzündete. Als Motiv vermutete die Staatsanwaltschaft Zorn über die Essensausgabe im Fastenmonat Ramadan — der 27-Jährige hätte sich darüber geärgert, dass mittags die üblichen Portionen ausgeteilt wurden, obwohl gläubigen Muslimen das Essen und Trinken nur zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang erlaubt ist.

Bereits am zweiten Prozesstag hatte der Hauptangeklagte vor Gericht beteuert, nichts mit der Tat zu tun zu haben. Er habe in seinem Zimmer geschlafen, von dem Brand erst gar nichts mitbekommen — bis er geweckt wurde. Wenig später habe er sich bei der Polizei wiedergefunden — als mutmaßlicher Brandstifter.

Dieser Vorwurf konnte jedoch nicht aufrecht erhalten werden. Das sah auch die Staatsanwaltschaft so und beantragte am letzten Prozesstag einen Freispruch: “Wir haben nur einen Zeugen, der gesehen haben will, dass der Angeklagte Wodka über die Matratze schüttete und sie entzündete. Aber können wir uns darauf stützen? Nein” sagte Staatsanwalt Martin Stücker. “Kann es so gewesen sein? Ja, aber wissen wir es? Nein, ganz sicher nicht. Aber wir müssen uns ganz sicher sein.”

Ein Brandsachverständiger hatte eine fahrlässige Brandstiftung durch eine Zigarettenkippe ausgeschlossen. Er ging von einem durch Menschenhand bewusst gelegten Brand aus. “Aber die objektive Spurenlage gab nicht viel her, weil alles verbrannt wurde”, erinnerte Staatsanwalt Martin Stücker. So sei das Brandgeschehen durch Zeugenaussagen zu rekonstruieren gewesen.

“Die Polizei hatte das Problem, in kürzester Zeit mit möglichst vielen Menschen, die nicht die deutsche Sprache beherrschen, zu sprechen”, so Stücker. Doch die Zeugenaussagen, wenn sie überhaupt zur Aufklärung des Brandgeschehens Hinweise geben konnten, wiesen teilweise erhebliche Widersprüche auf. So wichen die Aussagen vor Gericht von den polizeilichen Vernehmungen stark ab.

Die Vorsitzende Richterin bestätigte das, vor allem in Bezug auf den Hauptbelastungszeugen. “Die zahlreichen Widersprüche haben Zweifel an seinem Erinnerungsvermögen aufkommen lassen”, sagte sie. Die Kammer schließe dabei aus, dass es sich um Übersetzungsfehler handele, “zumal die Abweichungen erheblich sind”. So habe der Zeuge bei den polizeilichen Vernehmungen und im Gericht abweichende Angaben gemacht, unter anderem bezüglich der Frage, ob der Angeklagte schon bei anderen Fällen von Brandlegung beobachtet worden war oder wo der Brand genau ausgebrach.

Auch bezüglich der Einlassung des Angeklagten, er habe in seinem Zimmer geschlafen, sagte die Vorsitzende Richterin: “Die Einlassung ist anhand der zur Verfügung stehenden Beweismittel nicht zu widerlegen.” Der 27-jährige Algerier saß rund neun Monate in Untersuchungshaft. Dafür stehen ihm nun mehr als 6000 Euro Entschädigung zu. Der mitangeklagte Marokkaner erhält für seine knapp drei Monate andauernde U-Haft rund 2000 Euro.

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