Ausnahmen, Strafen, Geltungsbereich Maskenpflicht: Diese Regeln sind zu beachten

Düsseldorf. · Wann darf man die Maske abnehmen? Was ist mit Kindern? Die Regeln in der Übersicht.

 Auf DIsplays an großen Straßen weist die Stadt auf die Maskenpflicht hin.

Auf DIsplays an großen Straßen weist die Stadt auf die Maskenpflicht hin.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

(arl) Die flächendeckende Maskenpflicht wirft viele Fragen auf. Einige der wichtigsten Antworten:

Wann muss eine Maske
getragen werden?

Der Mund-Nasen-Schutz muss überall im öffentlichen Raum in Düsseldorf angelegt werden. Einzige Ausnahme sind unbebaute Flächen, also vor allem Grünanlagen. Die Pflicht gilt außerdem nicht beim Rad- oder Autofahren.

Wann darf darauf
verzichtet werden?

In der Allgemeinverfügung heißt es dazu, auf die Maske könne verzichtet werden, wenn nach „Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist“, dass es zu Begegnungen mit anderen Menschen kommt, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird. Der einzige Fußgänger auf einer menschenleeren Straße soll also keine Maske tragen müssen. Dass es genau fünf Meter sind, ist dabei offenbar nebensächlich – es handelt sich laut einem Stadtsprecher um den Versuch, einen „alltagstauglichen Wert“ für solche Ausnahmen zu schaffen. Faustregel: Wer nicht ausschließen kann, dass er jemandem begegnet, sollte im Zweifel eine Maske tragen.

In welchen Fällen darf
man die Maske abnehmen?

Für die Einnahme von Speisen und Getränken darf die Maske vorübergehend abgenommen werden. Eine Ausnahme gilt etwa auch für die Kommunikation mit einem hörbehinderten Menschen. Für das Rauchen gilt laut Ministeriumsangaben keine Ausnahme.

Wo muss man
keine Maske tragen?

Die Stadt nennt konkret Wälder, Parkanlagen, Grünzüge, Kleingartenanlagen, Friedhöfe (außerhalb von Beerdigungen) und etwa auch die Rheinwiesen jeweils unterhalb der Deichkrone.

Wie werden Verstöße geahndet?

In der Regel wird eine Geldbuße von 50 Euro fällig, in Bussen und Bahnen sind es 150 Euro.

Gilt die Pflicht auch für Kinder?

Ja, ab der Einschulung. Die Ausnahmen ergeben sich aus der Coronaschutzverordnung des Landes. Demnach sind etwa auch Menschen ausgenommen, die mit einem Attest nachweisen können, dass sie keine Maske tragen dürfen. Aber etwa auch Rettungskräfte im Notfalleinsatz können die Maske ablegen.

Auf welcher Grundlage darf die Stadt die Maskenpflicht verfügen?

Die rechtliche Grundlage bildet die Coronaschutzverordnung von NRW, die zum Monatswechsel neu gefasst worden ist. Die Kommunen des Bundeslandes haben auf dieser Basis bestimmte Spielräume, welche Maßnahmen sie jeweils gegen das lokale Infektionsgeschehen einsetzen wollen. Zuvor hatte Düsseldorf die Maskenpflicht nur für bestimmte hoch frequentierte Straßen verfügt, seit Mittwoch gilt die Pflicht für das gesamte Stadtgebiet.

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