Ausnahmen, Strafen, Geltungsbereich : Maskenpflicht: Diese Regeln sind zu beachten
Düsseldorf. Wann darf man die Maske abnehmen? Was ist mit Kindern? Die Regeln in der Übersicht.
(arl) Die flächendeckende Maskenpflicht wirft viele Fragen auf. Einige der wichtigsten Antworten:
Wann muss eine Maske
getragen werden?
Der Mund-Nasen-Schutz muss überall im öffentlichen Raum in Düsseldorf angelegt werden. Einzige Ausnahme sind unbebaute Flächen, also vor allem Grünanlagen. Die Pflicht gilt außerdem nicht beim Rad- oder Autofahren.
Wann darf darauf
verzichtet werden?
In der Allgemeinverfügung heißt es dazu, auf die Maske könne verzichtet werden, wenn nach „Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist“, dass es zu Begegnungen mit anderen Menschen kommt, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird. Der einzige Fußgänger auf einer menschenleeren Straße soll also keine Maske tragen müssen. Dass es genau fünf Meter sind, ist dabei offenbar nebensächlich – es handelt sich laut einem Stadtsprecher um den Versuch, einen „alltagstauglichen Wert“ für solche Ausnahmen zu schaffen. Faustregel: Wer nicht ausschließen kann, dass er jemandem begegnet, sollte im Zweifel eine Maske tragen.
In welchen Fällen darf
man die Maske abnehmen?
Für die Einnahme von Speisen und Getränken darf die Maske vorübergehend abgenommen werden. Eine Ausnahme gilt etwa auch für die Kommunikation mit einem hörbehinderten Menschen. Für das Rauchen gilt laut Ministeriumsangaben keine Ausnahme.
Wo muss man
keine Maske tragen?
Die Stadt nennt konkret Wälder, Parkanlagen, Grünzüge, Kleingartenanlagen, Friedhöfe (außerhalb von Beerdigungen) und etwa auch die Rheinwiesen jeweils unterhalb der Deichkrone.