Makler getötet: Zwölf Jahre Haft

Solinger Paar kommt glimpflich davon.

Düsseldorf. In den Gesichtern der Angeklagten im Prozess um den gewaltsamen Tod des Düsseldorfer Immobilienmaklers Hans K. (69) zuckt kein Muskel als Richter Klaus-Dieter Buhlmann das Urteil verkündet: Zwölf Jahre Haft für den 23-jährigen Kampfsportler aus Solingen wegen Totschlags und versuchten Raubes sowie vier Jahre Haft für seine Freundin, eine 23-jährige Maklerin aus Solingen, weil sie ihren Freund aufgefordert hatte, beim späteren Opfer 4.200 Euro einzutreiben - "Mach es auf Deine Art", soll sie gesagt haben.

"Sie ist als Initiatorin aufgetreten", hieß es in der Urteilsbegründung. Sie habe auch ein sexuelles Verhältnis mit dem Opfer gehabt.

Im Maklerbüro an der Oststraße sei er vom dem 69-Jährigen beleidigt und mit zwei Büroscheren angegriffen worden, hatte der Angeklagte erklärt. Daraufhin sei er in Raserei verfallen. Die Leiche des Maklers wurde am folgenden Tag übel zugerichtet im Büro gefunden.

Ursprünglich hatte die Anklage auf Mord gelautet. Die für eine Verurteilung notwendigen Mordmerkmale konnten aber nicht nachgewiesen werden, Zeugen fehlten. Das Gericht konnte sich nur auf die Spuren am Tatort sowie die Aussagen der Angeklagten verlassen, die scheibchenweise erfolgten. Der Vorsitzende sagte, das Gericht habe deutliche Zweifel an den Ausführungen der Angeklagten, könne diese aber mangels anderer Beweise auch nicht entkräften.

Im Gegensatz zu ihrem Freund, der weiter in Haft bleibt, hob der Richter den Haftbefehl gegen die junge Frau auf. Am Donnerstag nahm ihre Familie, deren Mitglieder keinen der zehn Verhandlungstage verpasst hatten, sie im Hof des Landgerichts in Empfang. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Haft geladen.

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