Landgericht Fünf Jahre Haft für „Loverboy“

Düsseldorf · (wuk) Zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft hat das Landgericht einen 32-jährigen Gangster-Rapper verurteilt – und blieb unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagevertreter hatten eine Haftzeit von mehr als neun Jahren für den Mann verlangt, der nach der Loverboy-Masche mehrere Frauen umgarnt, dann aber in die Prostitution gezwungen, teils mit Waffengewalt vergewaltigt haben soll.

 Nach vier Monaten Prozess kam es zum Urteil.

Nach vier Monaten Prozess kam es zum Urteil.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Ein Großteil dieser Vorwürfe, so das Landgericht, hätte „besser vorbereitet“ werden müssen. In der Konsequenz sah die Kammer keine Handhabe gegen den 32-Jährigen wegen Vergewaltigungen und Drogenhandels.