Keine Ausnahme Leichenwagen dürfen nicht auf der Düsseldorfer Umweltspur fahren

Düsseldorf · Leichenwagen können jedenfalls auf der umstrittenen Umweltspur in der Landeshauptstadt keine Ausnahmen beanspruchen. Zwei Bestatter und eine Leiche sind keine Fahrgemeinschaft.

 Leichenwagen müssen sich in den Stau mit einreihen.

Leichenwagen müssen sich in den Stau mit einreihen.

Foto: David Young

Auch auf dem letzten Weg gelten in Düsseldorf städtische Auflagen zum Umweltschutz: Leichenwagen können jedenfalls auf der umstrittenen Umweltspur in der Landeshauptstadt keine Ausnahmen beanspruchen.

Der größte Bestattungsunternehmer der Stadt hat sich nach eigenen Angaben bei der Stadt erkundigt, ob es solche Ausnahmeregelungen für Leichenwagen gebe - und sich eine Abfuhr geholt. Der Unternehmer Claus Frankenheim hatte unter anderem auf den besonderen Zeitdruck im Trauerfall sowie die Situation an heißen Tagen verwiesen. Ein Stadtsprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag allerdings, dass es keine Ausnahmegenehmigungen für Bestatter geben werde.

Frankenheim bestätigte einen Bericht der „Rheinischen Post“, wonach bei einem internen Seminar mit seinen Mitarbeitern auch die Frage aufgekommen sei, ob zwei Bestatter und eine Leiche eigentlich eine Fahrgemeinschaft seien. Solche dürfen die Umweltspur benutzen. „Nein“, so die Antwort der Stadt: „Nur lebende Personen können eine Fahrgemeinschaft bilden.“ Frankenheim gab am Donnerstag zu, dass diese Frage „etwas schelmisch“ gewesen sei - dennoch sei das Problem für ihn und zahlreiche andere Bestattungsunternehmer sehr ernst.

„Wir haben eine sensible Transportsituation“, so der Unternehmer. In vielen Fällen könne man es sich nicht leisten, eine halbe Stunde im Stau zu stehen - „die Trauernden warten doch.“ Zudem zähle an heißen Tagen jede Minute, um den Toten ins Kühlhaus zu bringen.

Frankenheim hofft nach eigenen Angaben nun, „dass mal jemand aufwacht und diesen Unsinn beendet.“

(dpa)
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