Düsseldorf Landgericht: Immendorff-Affen durften nicht versteigert werden

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Kunstberatung Helge Achenbach waren 70 Affen-Skulpturen versteigert worden. Unrechtmäßig, befand das Landgericht. Der Insolvenzverwalter muss nun die Einnahmen zurückzahlen.

Düsseldorf: Landgericht: Immendorff-Affen durften nicht versteigert werden
Foto: Kürschner

Düsseldorf. Im Prozess um 70 Affenskulpturen von Jörg Immendorf, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Kunstberatung von Helge Achenbach versteigert worden waren, ist ein Urteil gefallen. Das Landgericht hat entschieden, dass die Veräußerung unrechtmäßig war. Der Insolvenzverwalter muss die damals eingenommenen 55 000 Euro an die Künsterwitwe und den Galeristen zurückzahlen.

Geklagt hatten Oda Jaune und die Schweizer Galerie St. Gilles. Sie begründeten ihre Klage damit, dass sich die Kunstwerke zwar im Lager von Achenbach befunden hätten, aber nicht sein Eigentum gewesen seien. Diese Version hatte auch Helge Achenbach selbst bestätigt, der bei der letzten Verhandlung als Zeuge geladen war.

Weitere Infos folgen. (red)

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