Landgericht: Berufung zum Fall „Rauchender Mieter“ im Dezember

Düsseldorf (dpa) - Im Fall des wegen seiner Raucherei gekündigten Mieters Friedhelm Adolfs hat das Düsseldorfer Landgericht die Berufungsverhandlung für den 19. Dezember angesetzt. Das teilte ein Justizsprecher am Donnerstag in Düsseldorf mit (Az.

21 S 240/13).

Adolfs wehrt sich gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts, das kürzlich bundesweit Aufsehen erregt hatte. Mit dem Urteil wurde Ende Juli die fristlose Kündigung des 75-Jährigen durch seine Vermieterin bestätigt. Demnach darf einem Mieter die Wohnung gekündigt werden, wenn der ins Treppenhaus ziehende Zigarettenrauch die Nachbarn belästigt.

Der Anwalt des gekündigtem Mieters hatte zum Grund der Berufung erklärt, das Urteil sei inhaltlich falsch und verletze den Mieter in seinen Grundrechten. Die Prozessführung habe den Respekt „vor dem existenziellen Bedürfnis eines 75-jährigen Sozialrentners gänzlich vermissen“ lassen. Man bestreite auch, dass es eine Gesundheitsgefährdung durch die Geruchsbelästigung gebe und dass der seit 40 Jahren in dem Haus wohnende Mann der einzige Raucher sei.

Der Mieter kann versuchen, die Zwangsräumung seiner Wohnung zunächst abzuwenden. Dazu müsste der Witwer eine Sicherheitsleistung von 3300 Euro aufbringen. Die Anwältin der Vermieterin hatte erklärt, erst nach Zustellung des Urteils werde über das weitere Vorgehen entschieden.

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