Lärm: Altstadt soll auch Wohnviertel sein

Die Stadt weist Vorwürfe zurück, sie gehe mit der Keule auf Restaurants oder Diskos los. Die Cocktail-Bar Mandalai jedenfalls zieht jetzt vor das Verwaltungsgericht.

Düsseldorf. Hat die Stadtverwaltung eine neues Messgerät angeschafft und rückt jetzt den Betrieben in der Altstadt auf den Leib? Diesen Eindruck haben viele Wirte. "Das ist ganz und gar nicht der Fall", sagt Herbert Windhövel, Referent von Ordnungsdezernent Werner Leonhardt. Die Stadt hat allerdings ein Auge darauf, dass die Altstadt bewohnbar bleibt. Will heißen: Die Vorschriften bei der Lärmbelastung müssen eingehalten werden. Wie die WZ berichtete, muss das Mandalai an der Mertensgasse seit neuestem um 22 Uhr schließen. Die Cocktailbar erhielt die entsprechende Ordnungsverfügung von der Stadt, da sie aus Sicht der Verwaltung dauerhaft zu laut ist.

Nach 22 Uhr darf die Belastung bei nur 25 Dezibel liegen, beim Mandalai ergaben zwei Messungen 39,3 und 44,2 Dezibel. Die Werte wurden nicht auf der Straße gemessen, es ging vielmehr um die Übertragung des Schalls durch die Bausubstanz ("Körperschall"). Eine Anwohnerin hatte sich beschwert. Ähnlich war es bei der People’s Club Bar, die nun keine Live-Musik mehr machen darf.

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