Kundin lief vor Glastür: Mode-Kaufhaus soll zahlen

Teure Keramik-Brücke ging kaputt. Zwei Stunden zuvor hatte es einen ähnlichen Vorfall gegeben.

Eine Kundin ist gegen ein Mode-Kaufhaus vor Gericht gezogen.

Eine Kundin ist gegen ein Mode-Kaufhaus vor Gericht gezogen.

Foto: dpa

Düsseldorf. Eigentlich wollte Marion P (Name geändert) im vorweihnachtlichen Stress nur schnell etwas umtauschen. Doch plötzlich krachte sie mit dem Kopf vor die Glastür eines Mode-Kaufhauses an der Schadowstraße. Dabei erlitt die Düsseldorferin nicht nur eine Prellung am Kopf und eine Platzwunde an der Lippe. Ihre Keramik-Brücke ging zu Bruch, darum fordert Marion P. nun Schadensersatz von dem Unternehmen. Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht geht es um 4733 Euro.

„Die mittleren Türen waren weit offen, die äußeren schwingend gestellt“, schilderte eine 57-jährige Verkäuferin das Geschehen. Plötzlich habe sie eine Kundin gesehen, die sich die Hand vor den Mund hielt: „Ich habe sofort gemerkt, da stimmt was nichts. Die Frau war sehr aufgeregt.“ Es war allerdings nicht der erste Vorfall dieser Art: Etwa zwei Stunden zuvor war eine andere Dame ebenfalls vor die Glastür gelaufen.

Marion P. erklärte, sie habe die Glastür nicht gesehen, aber sofort gespürt, dass etwas im Mund gebrochen war: „Die Brücke, die mir heilig ist.“ Kurz nach dem Unfall ließ sich die 67-Jährige von ihrem Zahnarzt behandeln, der am Donnerstag aussagte, dass die Keramik-Brücke vorher in allerbestem Zustand war.

Die Filialleiterin hatte zwar eine Unfallanzeige aufgenommen, die Versicherung weigerte sich allerdings zu zahlen. Das Mode-Kaufhaus habe sich an alle Sicherheitsvorschriften gehalten. Unmittelbar nach dem Vorfall wurden die Glastüren dann mit einem Milchglas-Balken gesichert.

Der Amtsrichter deutete am Donnerstag schon an, er gehe davon aus, dass die „Verkehrssicherungspflicht“ von dem Unternehmen verletzt worden sei. Möglicherweise soll noch ein Gutachter hinzugezogen werden. Das Urteil wird dann am 7. Mai bekannt gegeben.

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