Landgericht: 120 000-Euro-Marionette ist Fälschung

Als Werk der Schweizer Künstlerin Sophie Taeuber-Arp wechselte sie für 120 000 Euro den Besitzer. Nun ist gerichtsfest: Die Marionette ist eine Fälschung.

Symbolbild

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Foto: dpa

Düsseldorf (dpa). Eine für 120 000 Euro als Werk von Sophie Taeuber-Arp (1889-1943) verkaufte Marionette ist vom Düsseldorfer Landgericht als Fälschung eingestuft worden. Eine Schweizer Kunstsammlerin hatte die 73 Zentimeter große Puppe, die aus dem Jahr 1918 stammen soll, an eine renommierte Düsseldorfer Galerie verkauft. Der Galerist hatte 60 000 Euro Anzahlung geleistet, dann bekam er aber Zweifel an der Echtheit der Puppe.

Die Verkäuferin klagte vor Gericht auf Zahlung der ausstehenden zweiten Hälfte des Betrags, verlor aber am Donnerstag. Die Galerie sei zu Recht vom Kaufvertrag zurückgetreten: Das Gericht habe keine Zweifel, dass es sich um eine Fälschung handele. Zuvor hatte die Kammer Zeugen vernommen und Sachverständigen-Gutachten eingeholt. Die 60 000 Euro Anzahlung will Galerist Mayer nicht einklagen, da ein weiterer Prozess aus seiner Sicht keinen Sinn mache: „Die werde ich ohnehin nicht wiederbekommen, die habe ich abgeschrieben.“

Der Marionetten-Mann mit Hut hat schlenkernde Glieder aus Kork und Pappe in abstrakten Formen wie Zylindern und Quadern. Eine Sammlerin hatte die Figur als Werk der bekannten Malerin, Bildhauerin und Tänzerin Sophie Taeuber-Arp angeboten, die Anfang letzten Jahrhunderts als Dadaistin zur Avantgarde der modernen Kunst gehörte und mit dem Maler Hans Arp verheiratet war.

Die Sammlerin hatte behauptet, sie habe die Puppe von einer Freundin Taeuber-Arps geschenkt bekommen. Doch als Kunstwerk der großen Schweizerin sei die Puppe zu plump, sagte eine Sachverständige. Möglicherweise stamme die Puppe von einer Schülerin Taeuber-Arps.

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