Verkehr Fahrgemeinschaften dürfen nicht auf die Umweltspur

Düsseldorf · Verkehrsministerium verweist auf Straßenverkehrsordnung.

 Beschilderung an der Prinz-Georg-Straße zeigt, dass die Umweltspur von Bussen, Fahrrädern, Taxen und Elektro-Fahrzeugen befahren werden darf.

Beschilderung an der Prinz-Georg-Straße zeigt, dass die Umweltspur von Bussen, Fahrrädern, Taxen und Elektro-Fahrzeugen befahren werden darf.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Fahrgemeinschaften mit mindestens drei Insassen pro Auto dürfen auch weiterhin nicht auf den Umweltspuren in Düsseldorf fahren. Dem Wunsch der Stadt nach einer Freigabe entspricht das Verkehrsministerium nicht, wie es auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt (die „Bild“-Zeitung hatte zuerst berichtet).

Hintergrund der Entscheidung ist, dass es sich bei den neuen Spuren auf der Merowinger Straße und der Prinz-Georg-Straße formal gesehen um Bussonderfahrstreifen handelt. Laut Straßenverkehrsordnung ist mit zusätzlicher Beschilderung auch eine Freigabe für Taxis, Fahrräder (wenn kein Radstreifen vorhanden ist) und Elektroautos möglich, so wie sie auch in Düsseldorf erfolgt ist. Eine gesetzliche Grundlage für eine Zulassung von Fahrgemeinschaften gibt es allerdings nicht. Aus Sicht des Verkehrsministeriums mit gutem Grund: Denn ein geordneter und sicherer Betrieb sei nicht mehr möglich, wenn weitere Fahrzeuge mit Fahrgemeinschaften auf der Sonderspur zugelassen würden.

Genau das hatte die Stadt allerdings mit einem Pilotprojekt testen wollen. Das Verkehrsministerium will ein solches inklusive Fahrgemeinschaften allerdings nur mit auf den Weg bringen, wenn etwa keine Busse erlaubt sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort