Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf Künstler Uecker: Erst erschien er nicht, dann erschien er vergeblich

Düsseldorf · Der Prozess um ein angeblich gefälschtes Bild des Künsterls entwickelt sich langsam zu einer Posse.

 Günther Uecker wartet im Flur des Landgerichtes auf den Prosessbeginn.

Günther Uecker wartet im Flur des Landgerichtes auf den Prosessbeginn.

Foto: dpa/Federico Gambarini

„Nagel-Künstler“ Günther Uecker hat am Montag nicht als Zeuge vor dem Landgericht aussagen können. Nachdem der 90-Jährige beim ersten Anlauf gefehlt hatte, fehlte nun der Beklagte, ein Kunsthändler. Damit entwickelt sich das Verfahren um ein angeblich gefälschtes Werk allmählich zur Posse.

Uecker musste wegen seines unentschuldigten Fehlens 750 Euro Ordnungsgeld zahlen – und hat dies nach eigenen Worten auch bereits getan, obwohl er damals keine Ladung erhalten habe, wie er am Montag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Uecker war in Begleitung seines ebenfalls als Zeugen geladenen Sohnes und seiner Frau erschienen und nahm die Sache scheinbar mit Humor: "Ich komme so oft umsonst."

Kunsthändler beteuert die Echtheit des Bildes

Ziel des Verfahrens ist es zu klären, ob es sich bei dem „Sandbild 1986 auf Büttenpapier“ um eine Fälschung handelt oder um ein von ihm stammendes Original. Anlass ist die Klage einer 56-Jährigen gegen einen Kunsthändler, der ihr das Bild verkauft hatte. Die Käuferin hält es inzwischen für eine Fälschung und fordert 7500 Euro Anzahlung zurück. Der Kunsthändler beteuert, das Bild sei echt und mehr wert als die insgesamt vereinbarten 15 000 Euro.

Ueckers ältester Sohn, der das Lebenswerk seines Vaters verwaltet, hatte bereits im Vorfeld attestiert, dass das „Sandbild“ kein echter Uecker sei. Uecker selbst sagte: „Für mich ist es sehr beschämend, dass ich mit solchen Werken konfrontiert werde, die als Nachahmungen auf den Markt kommen.“

Ein neuer Prozesstermin steht noch nicht fest.

(dpa)
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