Düsseldorf Kündigung wegen Fettleibigkeit abgewendet

Zu dick für den Job? Vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf haben sich ein 200 Kilo schwerer Arbeiter und sein Arbeitgeber auf einen Vergleich geeinigt.

Symbolbild

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Foto: Jan-Philipp Strobel

Düsseldorf (dpa). Ein vor kurzem noch 200 Kilogramm schwerer Arbeiter hat vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf seine Kündigung wegen Fettleibigkeit abwenden können.

Unternehmen und Arbeitnehmer vereinbarten einen Vergleich: Demzufolge muss sich der Arbeiter bemühen, sein Gewicht zu reduzieren und das Unternehmen regelmäßig darüber informieren. Das Unternehmen hatte argumentiert, der Beschäftigte könne seine Arbeit aufgrund seiner Körperfülle nicht mehr vertragsgemäß verrichten. (Az.: 7 Sa 120/16).

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