Düsseldorf Kripo-Kommissar als Betrüger angeklagt

Er soll mit seiner Frau die Beihilfekasse für Beamte um fast 67 000 Euro betrogen haben.

Düsseldorf: Kripo-Kommissar als Betrüger angeklagt
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Düsseldorf. Als Kriminalkommissar war ein 47-Jähriger auch Betrügern auf der Spur. Zusammen mit seiner Ehefrau sitzt der Beamte seit Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichtes. Wegen Betruges. Das Paar soll die Beihilfekasse des Landes für Beamte um fast 67 000 Euro betrogen haben, um damit einen „aufwändigen Lebensstil“ zu finanzieren, wie es in der Anklage der Staatsanwaltschaft heißt. Sollte der Polizist verurteilt werden, droht ihm die Entlassung aus dem Staatsdienst.

Die beiden sollen sich entschlossen haben, Arztrechnungen des inzwischen verstorbene Vaters des Kommissars zu fälschen. Der 1926 geborene ehemalige Polizeibeamte hatte Ansprüche auf Zuschüsse durch die Beihilfestelle des Landesamtes für Besoldung und Versorgung. Der 47-Jährige wiederum hatte Zugriff auf das Konto seines Vaters.

In den ersten vier Fällen wurden die eingereichten Rechnungen eines Medizin-Zentrums an der holländischen Grenze auch akzeptiert. Genau 66 904 Euro wurden von der Beihilfestelle auf das Konto überwiesen. Das Geld soll telweise direkt weitergeleitet worden sein, um teure Fernreisen zu finanzieren. Tatsächlich hatte der Vater des Angeklagten nur relativ preiswerte medizinische Leistungen wie Laboruntersuchungen in Anspruch genommen.

Doch als er Senior praktisch auf dem Sterbebett lag, wurden noch einmal Rechnungen für über 45 000 eingefordert. Das kam der zuständigen Sachbearbeiterin merkwürdig vor. Sie fragte bei dem Medizinischen Zentrum nach und erfuhr, dass die Behandlungen nie stattgefunden haben.

Nach der Verlesung der Anklage wurde die Verhandlung erst einmal für ein so genanntes Rechtsgespräch unterbrochen. Der 47-Jährige möchte unter allen Umständen verhindern, dass er seinen Beamten-Status verliert. Denn nach dem Strafprozess droht dem zurzeit vom Dienst suspendierten Kripo-Kommissar noch das Disziplinarverfahren.

Seine zehn Jahre jüngere Ehefrau behauptet, sie habe den Betrug allein begangen. Doch das glaubt ihr die Staatsanwaltschaft nicht. In den Akten finden sich mit der Hand geschriebene Vermerke, die nicht von der 37-jährigen Krankenschwester stammen. Für den Amtsrichter ist es entscheidend, ob der Schaden ausgeglichen werden kann. Die Eigentumswohnung des Ehepaares ist aber noch mit rund 250 000 Euro verschuldet. Um weitere Verhandlungen zu führen, wird der Prozess am 14. Oktober fortgesetzt.

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