Krahestraße: Staatsanwaltschaft fordert lebenslang

Gericht: Ex-Hausbesitzer Heinz Nieder habe bei der Explosion 1997 besonders schwere Schuld auf sich geladen.

Düsseldorf. Am Freitag wird sich das Schicksal von Ex-Hausbesitzer Heinz Nieder endgültig entscheiden: Muss der 48-Jährige dann lebenslang ins Gefängnis? Zumindest, wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft geht, wird Nieder dann für viele Jahre hinter Gittern landen. Sie forderte gestern lebenslange Haft - und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Die Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und niedrigere Beweggründe seien erfüllt, sagte Staatsanwalt Mathias Proyer. Nieder habe die Mieter aus dem sanierungsbedürftigen Haus an der Krahestraße Nummer acht treiben wollen, um sich langwierige Zivilprozesse zu ersparen. "Niedriger können Beweggründe kaum sein."

Gemeinsam mit Dachdecker Udo Schmitz habe Nieder den Gashahn im Keller aufgedreht. Bei der Explosion waren 1997 sechs Menschen ums Leben gekommen. Als besonders verwerflich bezeichnete Proyer den Zynismus des Angeklagten: "Er hat sich im Prozess als großherziger Vermieter dargestellt. Das ist respektlos gegenüber den Angehörigen." Nieder begann während des Plädoyers zu schluchzen und zückte sein Asthma-Spray.

Der Staatsanwalt betonte jedoch, dass dem 48-Jährigen neben seiner achtjährigen U-Haft weitere zweieinhalb Jahre als verbüßt angerechnet werden müssten - wegen des langen Verfahren.

Teresa Rucinska, die bei der Katastrophe ihre Tochter Mariola verloren hatte und aus den Trümmern gerettet werden konnte, verließ unter Tränen den Saal.

Nieders Rechtsanwalt Ulrich Sommer forderte, seinem Mandanten wegen der Länge des Verfahrens neben der U-Haft sogar weitere acht Jahre als verbüßt anzurechnen. Außerdem solle das Urteil vom Mai 2006 aufrechterhalten werden: Damals war Nieder wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH hob die Entscheidung auf. Urteilsverkündung ist am Freitag um 10 Uhr im Landgericht Duisburg.

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