Kosmetikerin klagt gegen Diskriminierung

Düsseldorf (dpa) - Eine Kosmetikerin hat ihren Arbeitgeber wegen Diskriminierung auf 28 600 Euro Entschädigung verklagt. Der Fall wird an diesem Mittwoch vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf verhandelt.

In erster Instanz waren der Frau bereits 10 800 Euro zugesprochen worden.

Die Klägerin hatte ihre Arbeitszeit auf 40 Stunden in der Woche erhöhen wollen und war daraufhin von ihrem Arbeitgeber gefragt worden, ob denn bei ihr mit einer Schwangerschaft zu rechnen sei. Ihre bevorstehende Heirat lasse dies vermuten.

Der Arbeitgeber erhöhte die Arbeitszeit schließlich nicht, lehnte eine „Neuausrichtung“ mit Hinweis auf eine zu erwartende Schwangerschaft ab und kündigte der Frau sogar. Daraufhin klagte die Kosmetikerin. Sie sei wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden. Der Arbeitgeber behauptete schließlich, die Arbeitszeit sei wegen schlechter Umsatzzahlen nicht erhöht worden.

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