Düsseldorf Kind fliegt aus Kita: Mutter klagt

Im Prozess führt die Leitung gravierende Gründe für den Rauswurf an. Die Mutter will ihren Verdienstausfall ersetzt bekommen.

Düsseldorf. Ein Streit zwischen einer Mutter und der Leitung einer Kindertagesstätte, in der die zwei Jahre alte Tochter in Betreuung war, hat jetzt seinen Höhepunkt vor Gericht gefunden. Die Mutter verklagt die Einrichtung und macht 1850 Euro Verdienstausfall geltend, weil sie wegen einer fristlosen Kündigung der Kita nicht arbeiten gehen konnte.

Die beiden Leiter der privaten Kita sehen jedoch einen triftigen Grund für die ausgesprochene Kündigung: Die Mutter des kleinen Mädchens habe sie beschimpft und ausländerfeindliche Parolen von sich gegeben. Die Klägerin bestreitet das.

Einig sind sich die Parteien zumindest in einem Punkt: Am 6. November 2014 rief die Kita-Leiterin bei der Mutter an. Ihr Kind hatte sich mehrmals übergeben. Die Leiterin bat die Mutter, die bei einem Logistik-Unternehmen arbeitet, ihre Tochter abzuholen. Dann gehen die Meinungen, wie sich das Telefonat entwickelte, weit auseinander: Laut der Kita-Leiterin sei die Mutter schon am Telefon aggressiv gewesen.

Die Mutter wiederum sagt, sie habe sich in einem angemessenen Ton darüber beklagt, dass ein anderes Kind schon seit mehreren Tagen krank in der Kita betreut werde, sie ihr Kind aber abholen müsse. Die Leiterin hält dagegen: „So ruhig wie heute vor Gericht, habe ich die Frau noch nie gesehen. Sie ist immer aggressiv.“

Etwa 15 Minuten später erschien die Mutter an der Kita. Laut der Leiterin war die Mutter aggressiv und habe gerufen: „Ich bezahle euch, damit ihr in Deutschland leben könnt“. Die Mutter wehrt sich: „Das würde ich im Leben niemals machen.“ In ihrer Erinnerung hat es einen kurzen Wortwechsel gegeben.

„Ich habe gesagt, dass es nicht in Ordnung ist, dass sich mein Kind bei anderen kranken Kindern ansteckt und ich deshalb Verdienstausfall habe“, sagt sie. Eine weitere Mutter aus der Kita konnte als Zeugin nicht zur Aufklärung beitragen. Sie gab an, nicht in Hörweite gewesen zu sein. Das Gericht wird am 8. September eine Entscheidung verkünden.

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