Mietstreit Keine Einigung im Mietstreit um Raucher Friedhelm Adolfs

Mieter gegen Vermieter, Raucher gegen Nichtraucher: Der Rechtsstreit um Raucher Friedhelm Adolfs ist in der vierten Runde. Eine Einigung konnte die Justiz trotz intensiven Bemühens nicht herbeiführen. Aber noch gibt es Hoffnung.

Friedhelm Adolfs liegt derzeit im Krankenhaus.

Friedhelm Adolfs liegt derzeit im Krankenhaus.

Foto: Rolf Vennenbernd

Düsseldorf (dpa). Im bundesweit beachteten Mietstreit um Raucher Friedhelm Adolfs (76) sind die Bemühungen der Justiz um eine gütliche Einigung erneut gescheitert. Die Vermieterin des Rauchers muss dem Düsseldorfer Landgericht nun darlegen, dass von dem Zigarettenqualm aus der Wohnung ihres Mieters vor drei Jahren tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung für die übrigen Hausbewohner ausging.

Eine kurzzeitige Geruchsbelästigung im Treppenhaus reiche für eine Kündigung nicht aus. Das Rauchen in der Wohnung sei genauso erlaubt wie das Öffnen der Wohnungstür, sagte Richter Rolf Maurer am Donnerstag. Außerdem sei es Sache der Vermieterin, die Wohnungstür abzudichten, sollte diese undicht gewesen sein. Das Gericht hatte vergeblich versucht, Mieter und Vermieterin an einen Tisch zu bekommen. Beide blieben aus gesundheitlichen Gründen fern.

Adolfs hatte vor wenigen Tagen einen Schlaganfall erlitten und befindet sich weiter im Krankenhaus. Sollten sich die Parteien nicht einigen, stehe man „vor einer umfassenden Beweisaufnahme“, sagte der Richter. „Das führt dazu, das wir noch einen weiten Weg vor uns haben.“ Der Sachverhalt sei laut Bundesgerichtshof (BGH) in weiten Teilen als streitig anzusehen. „Das hat für uns Bindungswirkung.“

Der Fall muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs neu aufgerollt werden. Adolfs Anwalt Martin Lauppe-Assmann appellierte an die Vermieterin, sich nach dem Schlaganfall seines Mandanten schon „aus tiefgreifenden menschlichen Aspekten“ einer Einigung nicht länger zu versperren. Ohnehin sei das Ringen der Gegenseite aussichtslos: „Der BGH hat der Gegenseite aus meiner Sicht unerfüllbare Aufgaben gestellt.“. Vermieter-Anwältin Carmen Griesel sagte, sie werde ihrer Mandantin die neue Lage erörtern: „Vielleicht lenkt sie jetzt ja doch ein. Das ist erheblich, was da noch vorzutragen ist.“

Dem inzwischen 76 Jahre alten Rentner war nach 40 Jahren in seiner Düsseldorfer Parterrewohnung die fristlose Kündigung seiner Vermieterin ins Haus geflattert. Er soll seine Nachbarn mit Zigarettenrauch unzumutbar belästigt haben. In der ersten und zweiten Instanz hatte er verloren. Amts- und Landgericht hatten die Kündigung bestätigt. Erst der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf.

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