Kein Freibrief

Sehr deutlich gemacht hat das Düsseldorfer Landgericht, wie das Urteil ausfallen wird. Eine Grundsatzentscheidung, ob rauchende Mieter wegen des Qualms in ihrer Wohnung gekündigt werden können, ist das aber nicht.

Ein Kommentar von Dieter Sieckmeyer.

Ein Kommentar von Dieter Sieckmeyer.

Foto: Nanninga, Bernd (bn)

Denn die Kündigung des Vermieters wird aus rein formellen Gründen für unrechtmäßig erklärt.

Die Frage, ob Qualm im Treppenhaus eine Gesundheitsgefährdung oder nur eine Geruchsbelästigung ist, müssen von einem anderen Gericht geklärt werden. Der nächste Prozess kommt bestimmt.

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