Kündigungen abgewehrt Kampf um Betriebsrat bei Sixt in Düsseldorf – Mitarbeiterinnen geben nicht auf

Update | Düsseldorf · In Düsseldorf könnte es doch noch zu einem ersten Betriebsrat bei Sixt kommen. Drei Mitarbeiterinnen der Filiale am Flughafen halten an ihrem Vorhaben fest - jedoch mussten sie sich zunächst gegen mehrere Kündigungen des Autovermieters wehren.

Das Logo des Autovermieters Sixt während eines Fotoshooting.

Das Logo des Autovermieters Sixt während eines Fotoshooting.

Foto: dpa/Peter Kneffel

In Düsseldorf könnte es doch noch zu einem ersten Betriebsrat bei Sixt kommen. Den versuchen drei Mitarbeiterinnen der Filiale am Flughafen seit mehr als einem Jahr zu gründen. Nach einem ersten Anlauf im August 2021 jedoch mussten sie sich zunächst gegen mehrere Kündigungen des Autovermieters wehren, die er in einem ersten Fall etwa mit wiederholtem Zuspätkommen oder in einem anderen auch mit Hausfriedensbruch nach vorherigen Kündigungen begründete. Nachdem auch das Landesarbeitsgericht im Berufungsverfahren alle insgesamt sechs ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam erklärt hatte, luden die drei Angestellten jetzt erneut zu einer Betriebsversammlung ein. Der Termin ist für Dienstag im Konferenzzentrum des Flughafens angesetzt. Sixt hat die Miete übernommen. Was Sixt stets bestreitet, wertete der Vorsitzende Richter anders. Er sprach von einer „Behinderung der Betriebsratsarbeit“. Das sah auch Verdi-Gewerkschaftssekretär Özay Tarim so. Aus seiner Sicht zeige das Verhalten der drei Mitarbeiterinnen zudem, dass es ihnen eben nicht – wie Sixt argumentiert hatte – um eine hohe Abfindung gehe. Wie Sixt dazu heute steht, sagt ein Unternehmenssprecher nicht auf Anfrage. Zum Urteil sagt er: „Selbstverständlich respektieren wir die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts. Uns liegt die Urteilsbegründung nicht vor. Sobald uns das vollständige Urteil vorliegt, werden wir prüfen, ob wir dagegen Rechtsmittel einlegen.“ Da keine Revision zugelassen ist, wäre genau zu dieser Vorgabe eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Bundesarbeitsgericht möglich. Laut Tarim habe dieses Vorgehen kaum eine Chance auf Erfolg, es müsse schon ein Formfehler vorliegen.