Kampf gegen Wohnungskündigung: Hoffnung für rauchenden Rentner

Friedhelm Adolfs, dem die Wohnung gekündigt werden soll, weil er raucht, erringt einen Teilsieg. Der Fall sorgt bundesweit für Aufsehen.

Düsseldorf. Darauf hat sich Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung an der Kühlwetterstraße erstmal eine Zigarette angesteckt. Am Mittwoch hat das Landgericht entschieden, dass er doch Prozesskostenhilfe bekommt.

Die braucht er, weil sein Vermieter ihn nach 40 Jahren vor die Türe setzen will — weil er raucht. Mit der Entscheidung nun haben sich seine Aussichten für den bevorstehenden Prozess enorm verbessert.

So stellte das Landgericht in seiner Entscheidung fest, dass die Kündigung möglicherweise gegen „Treu und Glauben“ verstoße. Denn obwohl der Vermieter die Rauchgewohnheiten des Rentners kannte, hatte er im Jahr 2008 einen neuen Mietvertrag mit Adolfs abgeschlossen.

Bis dahin hatte der Rentner als Hausmeister in dem Wohnkomplex gearbeitet. Nach dem Ende dieser Tätigkeit wurde der Vertrag geändert. Damit widersprechen die Juristen der Auffassung von Amtsrichter Tobias Rundel, der dem Rentner die Prozesskostenhilfe verweigert und damit bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte.

Der Jurist hatte entschieden, dass es eine geänderte gesellschaftliche Einstellung zum Passivrauchen gebe. Damit könne eine Kündigung der Wohnung gerechtfertigt sein.

Das Echo auf den Fall war bundesweit groß. Allein bei der Online-Umfrage der WZ wurden mehr als 4700 Stimmen abgegeben — mit klarer Tendenz zum Nichtraucherschutz, aber auch vielen kontroversen Kommentaren.

Dass sich die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Rauchern in der Tat geändert hat, merkt auch Ludwig Schmidt. „Die Intoleranz der Menschen untereinander wird immer größer“, beklagt der Raucher (57) bei einer WZ-Umfrage.

„Man muss sich schon sehr einschränken als Raucher, aber wenn man jetzt noch nicht einmal in den eigenen vier Wänden machen kann, was man will, ist das eine krasse Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. Meine Nachbarn kochen gerne, das riecht auch den ganzen Tag und ich beschwere mich nicht.“

Heike Bayer (48) kann nicht nachvollziehen, dass Friedhelm Adolfs gekündigt wurde: „Das kann doch nicht rechtens sein.“ Julia Weufen (18) ist da anderer Ansicht: „Ich finde es gut, wenn man Rücksicht auf andere nimmt. Wer rauchen will, kann vor die Haustür gehen. Mich würde es auch stören, wenn ich einen Nachbarn hätte, der so stark raucht, dass es auch in meiner Wohnung oder im Hausflur nach Qualm riecht.“

Zusammenleben bedeutet Toleranz zeigen, findet auch Natalie Gilliam (32). Aber die Kündigung sei übertrieben. „Wenn mich als Nachbar so etwas stört, suche ich als Erstes das Gespräch mit dem Raucher und versuche eine freundliche Lösung finden.“

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