Düsseldorf Kaffee-Streit um 100.000 Euro vor Gericht

Unternehmen „Coffee at work“ verklagt Konkurrenten „Coffee at Job“. Entscheidung kommt im Juni.

Seit Mittwoch tobt vor dem Düsseldorfer Zivilgericht der „Kaffee-Krieg“. Das Unternehmen „Coffee at work“ verklagt seinen Konkurrenten „Coffee at Job“.

Seit Mittwoch tobt vor dem Düsseldorfer Zivilgericht der „Kaffee-Krieg“. Das Unternehmen „Coffee at work“ verklagt seinen Konkurrenten „Coffee at Job“.

Foto: A3833 Bodo Marks

Düsseldorf. Die Filter-Kaffee-Maschine hat in den meisten Büros längst ausgedient. In vielen Firmen stehen längst teure Automaten, aus denen Cappuccino oder Milch-Kaffee wie beim Italiener fließen. Der Verleih der Maschinen ist offenbar ein lukrativer Markt, um den sich mehrere Firmen streiten. Seit Mittwoch tobt vor dem Düsseldorfer Zivilgericht der „Kaffee-Krieg“. Das Unternehmen „Coffee at work“ verklagt den Konkurrenten „Coffee at Job“. Der Streitwert beträgt immerhin 100.000 Euro.

Die Klägerin ärgert sich über den Namen des anderen Unternehmens, der zu Verwechslungen führen könne. „Coffee at work“ fordert, das Konkurrenz-Unternehmen soll sich nicht weiterhin so nennen dürfen, um Kunden nicht zu verwirren.

„Coffee at Job“ wehrt sich dagegen. Wie der Anwalt des Unternehmens erklärte, sei man in verschiedenen Geschäftsfeldern tätig. Seine Firma habe sich auf große Kaffee-Automaten spezialisiert, die in der Regel fest eingebaut seien. Außerdem verkaufe man auch Becher. „Coffee at work“ dagegen verleihe vor allem kleinere Geräte, die man einfach auf den Tisch stellen kann. Das sei ein anderer Markt.

Das Zivilgericht versuchte zunächst, die beiden Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen — „Coffee at Job“ sollte seine Firmenbezeichnung leicht verändern. Doch darauf konnten sich die Rechtsanwälte nicht einigen und wollten eine Entscheidung.

Bei den Namen der zwei Firmen sieht die Kammer durchaus die Gefahr der Verwechslung. Allerdings seien die Firmen-Logos und die Präsentation der Unternehmen völlig unterschiedlich. Die endgültige Entscheidung soll am 3. Juni verkündet werden.

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