Justiz: Song ins Netz gestellt – Eltern zahlen 1300 Euro

Im Internet lauern nicht nur Viren, sondern auch juristische Fallen auf die Benutzer.

Düsseldorf. Filme, Fotos, Musik, Software und vieles mehr gibt es im Internet kostenlos, aber nicht unbedingt legal. Doch inzwischen gehen die Urheberrechtsinhaber von illegal online gestellten Daten verstärkt gerichtlich gegen jene vor, die diese Inhalte ins Netz stellen.

So verklagte jüngst ein Musiker einen 14-jährigen Düsseldorfer. Dieser soll einen Song zum Herunterladen angeboten haben. Es könnte ein teures Lied für den Jungen werden: 1300 Euro fordern die Anwälte des Künstlers.

"Im Internet sind fast alle Inhalte urheberrechtlich geschützt", sagt Angela Fischer, die als Amtsrichterin Urheberrechtsklagen verhandelt. In der Regel hat sie es mit Privatpersonen zu tun. Klagen gegen Gewerbetreibende werden meist vor dem Landgericht verhandelt, wenn der Streitwert 5000 Euro übersteigt.

Noch sei die Zahl der Klagen gegen Tauschbörsen-Teilnehmer klein, sie nehme aber seit Ende 2008 stetig zu. Fischer sagt: "Wer das Internet nutzt, hat schnell das Bedürfnis, seine Musik-, Film- oder Bildersammlung mit anderen zu teilen und gerät so in die Kostenfalle."

In diese Falle kann auch gehen, wer Fotos im Netz kopiert. Rund 100Urheberrechtsverletzungen mit Fotos wurden im vergangenen Jahr beim Amtsgericht verhandelt, schätzt die Richterin.

"Das ist aber sicher nur die Spitze des Eisbergs. Bei Filmen und Software wissen viele, dass sie geschützt sind. Doch Bilder werden häufig kopiert und auf anderen Websites eingesetzt."

Dieses Phänomen habe sie besonders oft bei Nutzern von Online-Auktionsplattformen beobachtet. "Da wird beispielsweise ein Hemd angeboten und mit einem Foto von der Website des Herstellers illustriert, ohne diesen um Erlaubnis zu fragen."

Das kann schnell teuer werden: Der Mindest-Nutzwert eines Fotos liegt in Düsseldorf bei 100 Euro. Kunst-Fotos kosten das Doppelte. Dazu kommen Anwaltskosten für die Abmahnung - maximal 100 Euro für Privatleute, bei erstmaligen, einfach gelagerten Fällen.

Für die gewerbliche Nutzung werden in der Regel mindestens 500 Euro fällig. "Bei einem Hemd mit einem Maximalerlös von 15 Euro lohnt sich das für den Verkäufer keinesfalls."

Wer glaubt, dass er anonym durchs Netz surft, irrt sich. "Im Internet bleibt nichts verborgen. Über die so genannte IP-Adresse kann jeder Nutzer gefunden werden", sagt Fischer.

Seit Mitte 2008 haben Urheber einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Internetanbieter. Dieser muss nach dem Beschluss eines Landgerichts Namen und Adresse seines Kunden nennen, wenn dieser im Verdacht steht, illegale Inhalte ins Netz gestellt zu haben.

In der Regel erfolgt die Klage am Standort des Internetanbieters. 2009 waren es in Düsseldorf rund 80Anfragen, in Köln gut 700.

Die Auskunft kostet am Ende den Verklagten Geld. Im Fall des jungen Düsseldorfers entfallen 500 der geforderten 1300Euro auf den Schadenersatz. Die restlichen 800 Euro setzen sich aus den Ermittlungs- und den Abmahnkosten zusammen.

Zahlen müssen nun wahrscheinlich die Eltern. Fischer erklärt: "Sie haben ihrem Sohn den Anschluss zur Verfügung gestellt und hätten dafür sorgen müssen, dass er keinen Unsinn damit macht. Das einzige wirksame Mittel bei Kindern ist eine gute Erziehung."

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