Justiz: Richter fordert Stadtverbot für Dealer

Wiederholungstäter sollen durch Bewährungsauflagen gestoppt werden.

Düsseldorf. Richter und Polizei kennen das: Kriminelle kommen aus anderen Städten nach Düsseldorf, um Straftaten zu begehen. Sie werden zu Bewährungsstrafen verurteilt und fallen wenig später erneut bei ihren illegalen Geschäften den Ermittlern in die Hände.

Rainer Drees, Vorsitzender Richter am Landgericht, will nun mit einem Stadtverbot als Bewährungsauflage Wiederholungstaten stoppen.

"Wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass ein Angeklagter an bestimmten Orten weitere Straftaten begeht, kann ihm der Aufenthalt untersagt werden", erklärt Drees.

Das sei vor allem bei jugendlichen Straftätern üblich. Die Weisung für Täter mit Wohnsitz in anderen Städten auf ganz Düsseldorf zu erweitern, ist allerdings neu. "Dafür musste ich nicht besonders kreativ sein", sagt Drees. "Das steht im Strafgesetzbuch."

Und wenn der Täter keinen ersichtlichen Grund habe, Düsseldorf zu besuchen, etwa wegen hier lebender Verwandtschaft, tue man ihm mit einem Stadtverbot auch nicht weh.

Allerdings sei im Einzelfall zu entscheiden, ob eine solche Weisung angemessen ist. Dabei müsse es sich nicht unbedingt um Wiederholungstäter handeln.

"Wenn mir ein Angeklagter von Außerhalb nicht plausibel machen kann, weshalb er sich immer wieder in Düsseldorf aufhält, kann er auch bei seiner ersten Verurteilung mit einer solchen Bewährungsauflage rechnen", sagt Drees.

Der Richter hatte sich für einen Drogendealer aus dem Sauerland, der am Hauptbahnhof seine illegalen Geschäfte abwickelte, einen solchen Beschluss überlegt. Doch zum Einsatz kam es nicht. Der Mann zog seine Berufung zurück.

Da das Stadtverbot als Bewährungsauflage bislang noch nicht umgesetzt wurde, wollten sich weder Polizei noch Staatsanwaltschaft zu den Auswirkungen auf ihre Arbeit äußern.

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