Justiz: Intensivtäter wieder auf freiem Fuß

Einbrecherin und Ladendieb müssen nicht in Haft.

<strong>Düsseldorf. Zwei Entscheidungen der Haftrichter am Düsseldorfer Amtsgericht sorgten in dieser Woche für Verwunderung bei der Polizei. Wie die WZ berichtete, nahm die Polizei am Ostermontag auf der Langerstraße eine im sechsten Monat schwangere Einbrecherin fest. Die 20-Jährige war in der Vergangenheit schon mehr als 20-mal einschlägig aufgefallen. Dennoch setzte der Haftrichter sie auf freien Fuß. Begründung: Sie habe einen festen Wohnsitz in Göttingen. Dazu käme die Schwangerschaft, die eine Flucht unwahrscheinlich werden lasse.

Bereits am Samstag war in der Kö-Galerie ein 36-jähriger Ladendieb festgenommen worden. Der Mann hatte in einem Geschäft eine mehr als 4000 Euro teure Vase gestohlen. Dieser Dieb wurde in den vergangenen anderthalb Jahren alleine viermal vom Kö-Sicherheitsdienst bei Diebstählen erwischt. Auch diesmal wurde der Erkrather vom Haftrichter wieder freigelassen. Dieselbe Begründung: fester Wohnsitz.

"Man muss die Rechte abwägen", begründet Amtsgerichtssprecher Carl Blomenkamp. Das Recht auf persönliche Freiheit hat Verfassungsrang. Nur bei Kapitalverbrechen sei U-Haft fast zwangsläufig. Sonst müsse Fluchtgefahr vorliegen.

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