Justiz darf eine Seele haben

Klare Vorgaben gibt es vom Strafgesetzbuch, wenn es um bewaffneten Banküberfall geht. Da darf das Gericht eigentlich keine Freiheitsstrafe unter fünf Jahren verhängen — eine Bewährung ist ausgeschlossen.

Ein Kommentar von Dieter Sieckmeyer.

Ein Kommentar von Dieter Sieckmeyer.

Foto: Nanninga, Bernd (bn)

Zumal Heinrich W. auch noch eine Tankstelle ausgeraubt hatte. Am Mittwoch bog das Gericht alle Paragrafen hin und her, machte aus dem Raub eine räuberische Erpressung und räumte so viel mildernde Umstände ein, dass der Rentner eine Bewährungsstrafe bekam und nicht ins Gefängnis muss.

Ob das gerecht ist, wenn ein betagter Angeklagter einen „Mitleidsbonus“ bekommt, darüber mag man diskutieren. Aber dass ein Mann sein ganzes Leben arbeitet und mit 70 Jahren zum Bankräuber wird, ist kein Fall wie jeder andere. Und niemand zweifelt daran, dass der am ganzen Leib zitternde Senior seine kriminelle Karriere auf keinen Fall fortsetzen wird. Dann sollte Justiz auch mal ein Herz haben und nicht nur ein undurchdringlicher Paragrafen-Wald sein.

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