Jugendfeuerwehr-Betreuer: Sex-Talk mit Zwölfjähriger

21-jähriger Kraftfahrer will angeblich nur reagiert haben. Seine Berufung vor dem Landgericht hatte Erfolg.

Düsseldorf. Wer sein Kind zur Jugendfeuerwehr schickt, ist sicherlich davon überzeugt, dass es dort gut aufgehoben ist. Doch der Prozess, der gestern vor dem Landgericht stattfand, war in hohem Maße unappetitlich. Denn der Betreuer einer Jugendfeuerwehr aus dem Großraum Düsseldorf hatte im Internet-Chat die Preise für käuflichen Sex verhandelt: mit einer zwölf Jahre alten „Kollegin“. Vom Amtsgericht war er wegen sexueller Nötigung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte der 21-Jährige Einspruch eingelegt.

Die beiden kannten sich vom gemeinsamen Dienst bei der Jugendfeuerwehr. „Dort galt sie als sehr aufmüpfig und schwierig“, schildere der Kraftfahrer die Schülerin. Schließlich habe sich die Zwölfjährige in eine anderen Jungen verliebt, der ebenfalls bei der Jugendfeuerwehr ist.

Die Zwölfjährige habe den Angeklagten in dieser Zeit täglich im Internet angeschrieben, um sich Rat für die Beziehung zu holen. Dabei kam es dann auch zu anzüglichen Gesprächen. Der Betreuer soll das Mädchen nach bestimmten sexuellen Praktikern gefragt haben. Dabei soll man auch schon bei Preisverhandlungen gewesen sein.

In der Verhandlung stritt der 21-Jährige jede ernste Absicht ab. Er habe niemals vorgehabt, sich dem Mädchen tatsächlich zu nähern. „Das war der größte Fehler meines Lebens“, räumte der junge Mann ein. Richtig wäre gewesen, sofort einen Vorgesetzten beim Jugendrotkreuz über die Angelegenheit zu informieren. Das hatte der Kraftfahrer aber nicht getan.

Die Staatsanwaltschaft hielt das für reine Schutzbehauptungen und beantragte, die Berufung zurück zu weisen. Doch das Gericht wollte dem 21-Jährigen, der sein Amt bei der Jugendfeuerwehr aufgegeben hat, noch eine Chance geben — der Angeklagte verließ den Saal mit einem Freispruch.

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