Gericht Journalist klagt: Stadt soll Vertrag zur Tour de France offen legen

Düsseldorf · Verwaltungsgericht entscheidet über die Zukunft des Großmarktes. Die Asylverfahren bleiben das Hauptgeschäft.

 Andreas Heusch kritisiert die mangelhafte Unterstützung des BAMF. 

Andreas Heusch kritisiert die mangelhafte Unterstützung des BAMF. 

Foto: NRW-Justizministerium

„Bei den Asylverfahren stehen wir immer noch im Herbst 2015“, erklärter Andreas Heusch, Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes, bei der Jahrespressekonferenz. Zwar sie die Zahl der Neueingänge im vergangenen Jahr um 45 Prozent zurück gegangen. Die 111 Richter und Richterinnen seien aber immer noch dabei, alte Fälle aufzuarbeiten. Daneben stehen in den nächsten Monaten mehrere Verfahren an, in denen es um wichtige lokale Themen geht. Entschieden wird unter anderem über die Zukunft des Großmarktes und darüber, ob die Stadt den Vertrag zur Tour de France nachträglich doch noch offen legen muss.

Im November hatte das Verwaltungsgericht per Eilverfahren die Pläne der Stadt gestoppt, den Großmarkt komplett zur privatisieren. Inzwischen liegen Klagen von 30 Obst- und Gemüsehändlern vor, die von der Verwaltung die Kündigung bekommen hatten. Darüber muss endgültig entschieden werden.

Die Stadt hatte im Juli vergangenen Jahres beschlossen, den Großmarkt aufzulösen. Der sollte zunächst von der städtischen Tochter IDR neu geplant und dann privat weiter betrieben werden. Als die Händler aufgefordert wurden, ihre Flächen zu räumen, zogen sie vor Gericht. Mit Erfolg. Der Großmarkt sei eine „Einrichtung der Daseinsvorsorge mit hoher traditioneller Prägung“. Darum könne die Stadt ihn nicht einfach ganz an Dritte weitergeben.

Investor will in Neuss einen
neuen Großmarkt bauen

Zurzeit wirbt ein Investor dafür, in Neuss einen Großmarkt zu eröffnen. Bis Ende März sollen sich die Händler entscheiden, ob das eine Alternative für sie ist. Danach, so Heusch, könnte sich die Zahl der Klagen reduzieren.

Eingeholt werden könnte die Stadtspitze auch von der Tour de France. Bislang wurde der Vertrag über den „Grand Départ“, der 2017 mit der A.S.O. geschlossen wurde, streng geheim gehalten. Begründet wurde dies damit, dass „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ offenbart würden. Ein Journalist klagt nun vor dem Verwaltungsgericht, weil er wissen will, wie das Defizit von rund acht Millionen Euro zustande gekommen ist.

Die Erfolgsaussichten sind nicht schlecht. Heusch: „In Utrecht hat die Veranstaltung auch schon einmal stattgefunden. Da stand der Vertrag sogar zeitweise im Internet.“ Ist die Klage erfolgreich, können alle Bürger das Dokument einsehen. 

In fast 200 Verfahren müssen die Richter über Streitigkeiten zwischen Spielhallen und Kommunen entscheiden. Nach der neuen Gewerbeordnung müssen sie einen Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie voneinander  sowie von Kinder- und Jugendeinrichtungen haben.  Düsseldorf hat bisher noch keine Liste von Spielhallen vorgelegt, die in Zukunft geschlossen werden sollen. Vermutlich will die Verwaltung abwarten, wie andere Klagen entschieden werden.

Bei den Asylverfahren fühlt sich das Verwaltungsgericht von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Stich gelassen. Viele Erst-Befragungen seien so schlecht durchgeführt worden, dass die Richter praktisch bei Null anfangen. Heusch: „Außerdem erscheinen Vertreter des BAMF fast nie zu den Verhandlungen.“ Insgesamt waren Ende 2018 noch 14 300 Verfahren anhängig.

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