In Armenien misshandelt — doch Familie droht Abschiebung

Ein junges Paar mit Baby fürchtet die Zwangsrückkehr. Der Verein „Stay“ versucht zu helfen.

In Armenien misshandelt — doch Familie droht Abschiebung
Foto: David Young

Düsseldorf. Ab dem 10. Juli kann es jederzeit passieren, dass es bei Levon Cholakhyan (29) und seiner Frau Varduhi Hayrapetyan (24) mitten in der Nacht klingelt. Dann könnten Mitarbeiter von Polizei und Ausländerbehörde vor der Tür stehen, um das Paar und seinen neun Monate alten Sohn David zum Flughafen zu bringen. Sie hätten dann noch kurz Zeit, ein paar Sachen zusammenzupacken und würden Düsseldorf vermutlich nie wiedersehen.

Das Ehepaar ist vor zwei Jahren aus seiner armenischen Heimat nach Deutschland geflüchtet. Vor allem er hatte sich in der Opposition engagiert, beide waren daraufhin bedroht und misshandelt worden. Diese Geschichte haben sie den Behörden in Deutschland erzählt, als sie hier Asyl beantragten. Doch die Mitarbeiter glaubten ihnen nicht, der Antrag wurde abgelehnt. In wenigen Tagen läuft nun auch die Duldung ab.

Die Düsseldorfer Flüchtlingsorganisation Stay findet das ungeheuerlich und versucht nun alles, um die Abschiebung zu verhindern. Die letzte Hoffnung ruht auf einem Anruf des Petitionsausschusses des Landtags. Der könnte im Sinne der Familie entscheiden oder zumindest eine Empfehlung an die Härtefallkommission geben. Aber noch gibt es keinen Termin.

Stay-Vorstand Oliver Ongaro schildert die schwierige Situation, in der sich die Familie nun befindet: „Für einen Einspruch auf juristischem Wege müssten wir neue Dokumente vorlegen, zum Beispiel ein polizeiliches Vernehmungsprotokoll, um die Festnahme zu beweisen.“ Aber hat die armenische Polizei das überhaupt ausgestellt?

Für Ongaro ist aber klar, dass der Familie in ihrer Heimat große Gefahr droht. Auch wenn sich die Lage im Land inzwischen beruhigt hat, müssten beide weiter mit Verfolgung rechnen. Levon Cholakhyan war nach seiner Verhaftung so schwer misshandelt worden, dass er ein Schädelhirntrauma dritten Grades erlitt. Nachdem er sich in Georgien hatte behandeln lassen, kehrte er in die Heimat zurück und stellte sich der Polizei, wurde aber erneut misshandelt und mit dem Tode bedroht.

Selbst wenn der Asylantrag abgelehnt ist, hätte laut Stay die Düsseldorfer Ausländerbehörde noch ein Mittel in der Hand, sie könnte eine Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken ausstellen. Denn beide sind hochqualifiziert, er als Chirurg, sie als Pharmazeutin, Deutsch sprechen sie schon gut. Sogar ein Arbeitsangebot von einem Pflegedienst haben sie und könnten sich damit selbst ernähren. Bislang fehlt aber offenbar der Wille, diesen Weg zu ermöglichen.

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