Düsseldorf Immendorff-Grafiken: Sieg für Oda Jaune

Die Klage der Künstlerin Yvonne Geuer wurde abgewiesen. Die Werke sind nicht zu identifizieren.

Immendorff-Witwe Oda Jaune bleibt Eigentümerin der Kunstwerke.

Immendorff-Witwe Oda Jaune bleibt Eigentümerin der Kunstwerke.

Foto: Angelika Warmuth

Düsseldorf. Oda Jaune, die Witwe von Kunstprofessor Jörg Immendorff, kam am Dienstag nicht zur Urteilsverkündung ins Landgericht. Möglicherweise hat sich die Künstlerin aber in ihrer Wahlheimat Paris ein Glas Champagner gegönnt. Denn sie ist die eigentliche Siegerin beim Streit um 408 Grafiken ihres verstorbenen Mannes. Die Klage auf Herausgabe der Kunstwerke wurde abgewiesen.

Vor Gericht war die Künstlerin Yvonne Geuer gezogen. Die hatte behauptet, die Grafiken von ihrem Ehemann Dirk gekauft zu haben. Der habe die Sammlung in 20 Jahren nach und nach angelegt. Zeitweise habe er auch für Immendorff gearbeitet und habe die Werke statt Lohn erhalten.

Die Malerin und Buchautorin hatte erklärte, dass sie die Sammlung vor neun Jahren von ihrem Ehemann gekauft habe. Entsprechende Verträge konnte Yvonne Geuer nur für einen Teil der Grafiken vorlegen. Sie gab an, die Werke damals fotografiert zu haben. Das reichte dem Gericht nicht aus.

Das Problem: Die Immendorff-Werke befanden sich nie in Besitz der Familie. Denn sie werden bei der Galerie Breckner gelagert, in der Dirk Geuer bis vor zwei Jahren Partner war.

2013 hatten sich die Galeristen im Streit getrennt. Im Bestand befanden sich mehrere umfangreiche Sammlungen, die für Ausstellungen an andere Galerien oder Museen vermietet wurden — darunter eben auch die Grafiken von Immendorff, deren Wert auf rund 300 000 Euro geschätzt wird. Oda Jaune wiederum hatte erklärt, dass ihr Ehemann die Arbeiten bei Breckner nur gelagert habe. Sie sei als Erbin die tatsächliche Eigentümerin.

Das dürfte auch so bleiben. Wie Richterin Katrin Jungclaus in ihrer Urteilsbegründung ausführte, könne die Herkunft der Grafiken nicht eindeutig zugeordnet werden. Denn sie können mit Zustimmung des Künstlers in einer bestimmten Zahl nachgedruckt werden. Die Listen, die Yvonne Geuer zum Kaufvertrag beigelegt habe., stimmten nicht mit einer späteren Ausstellung überein. Darum scheiterte die Malerin mit ihrer Klage, kann aber Revision einlegen.

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