Hund gerettet — muss Herrchen jetzt zahlen?

Tierrettung ist für die Halter kostenlos, andere Einsätze müssen die Verursacher zahlen.

Düsseldorf. Foxterrier Carlo hatte Glück im Unglück: Nach drei Stunden hatten die 13 Feuerwehrmänner den übermütigen Fuchs-Jäger am Freitag aus dem Bau im Niederkasseler Deich befreit, in den er sich verirrt hatte. Und auch sein Herrchen muss nach dem guten Ausgang der Geschichte keine weiteren Konsequenzen oder Kosten fürchten.

Nach dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) des Landes Nordrhein-Westfalen gehört die Tierrettung zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr, die Einsatzkosten trägt in diesem Fall die Stadt als Eigentümerin — und damit letztendlich der Steuerzahler.

Allerdings gibt es auch Einsätze der Feuerwehr, die richtig teuer werden können, für diejenigen, die sie verursachen. Wenn beispielsweise aufgrund mangelnder Wartung die Ölwanne an einem Auto undicht ist und eine Ölspur verursacht, kann die Feuerwehr die Einsatzkosten auf den Verursacher umlegen.

Auch wenn eine Brandmeldeanlage aufgrund eines technischen Defekts Fehlalarm auflöst, muss der Besitzer zahlen. Sobald jedoch eine Flamme züngelt, zahlt die Kommune, denn dann ist es ein Brandeinsatz.

Wenn die Düsseldorfer Feuerwehr beispielsweise zu einem Wasserschaden in einen Privathaushalt gerufen wird, weisen die Einsatzkräfte stets darauf hin, dass dieser Einsatz kostenpflichtig ist. Und das kann richtig teuer werden: Ein ausgerückter Löschzug mit einem Löschwagen, einem Rettungswagen, einem Drehleiterwagen sowie einem Leitfahrzeug kostet mindestens 300 bis 500 Euro — ohne Material- oder Personalkosten.

Wer die 112 in der Absicht wählt, Hilfe zu leisten, muss natürlich nichts zahlen. Auch, wenn der Einsatz ein Fehlalarm ist. Löhnen muss nur, wer vorsätzlich falsch alarmiert.

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