Höhle der Löwen Düsseldorfer Start-up polarisiert in der „Höhle der Löwen“

Düsseldorf · Sicher und schön – so sollen sich Frauen dank eines Abwehrsprays fühlen, das zwei Düsseldorfer in der Vox-Show vorgestellt haben.

Tahnee Laternser und Julian Straube wollen Pfefferspray auf den Markt bringen, das wie ein Lippenstift aussieht.

Tahnee Laternser und Julian Straube wollen Pfefferspray auf den Markt bringen, das wie ein Lippenstift aussieht.

Foto: MG RTL D/Bernd-Michael Maurer

„Wir machen sie nicht nur schön, sexy und attraktiv, wir bieten Frauen Freiheit und Sicherheit“, sagt Gründerin Tahnee Laternser über ihr Abwehrspray in der Größe eines Lippenstifts. Das soll dank Anhänger schnell in der Tasche zu finden sein. Und damit das Spray dabei auch noch schön aussieht, ist die Hülle mit Svarovski-Steinen besetzt.

Dass die Gründerin nur zwölf Prozent Anteile an dem von ihr selbst erfundenen Produkt hält, das konnten die beiden „Löwen“ Carsten Maschmeyer und Frank Thelen am Dienstag in der Vox-Sendung „Die Höhle der Löwen“ kaum glauben. Geschäftspartner Julian Straube sowie ein ominöser Dritter halten je 44 Prozent der Anteile. Eine seltsame Aufteilung für Maschmeyer und Thelen, die sich dann auch dagegen entschieden, in das Start-up „Safaya“ aus Düsseldorf zu investieren.

Im Gegensatz zu Ralf Dümmel, der immerhin 25 Prozent Firmenanteile für 100 000 Euro ergatterte. Die Produkte der beiden Düsseldorfer sieht Dümmel zwar nicht auf dem Premium-Markt, traut ihnen aber durchaus zu, Erfolg in Drogerien zu haben. Zwei weitere Juroren, Dagmar Wöhrl und Georg Kofler, hatten den beiden Düsseldorfern ebenfalls ein Angebot gemacht.

Was in der am Dienstag ausgestrahlten Sendung aber nicht zur Sprache kam, ist die Problematik, die Abwehrsprays grundsätzlich umgibt: Wie bei allen frei verkäuflichen Sprays dieser Art handelt es sich auch bei „Safaya“ um ein Tierabwehrspray, das ausdrücklich nur dazu gedacht ist – der Name lässt es vermuten – um Tiere abzuwehren. Der Einsatz gegen Menschen ist verboten und wird als gefährliche Körperverletzung geahndet. Es sei denn, natürlich, es handelt sich um Notwehr, dann wird der Einsatz des Sprays nicht bestraft. Ein verfrühtes Sprühen einer ängstlichen Eigentümerin könnte allerdings strafrechtliche Folgen haben. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht die Verwendung von Pfefferspray – und nichts anderes beinhalten diese Sprays – durch Bürger grundsätzlich kritisch, viele Frauen seien nicht geübt im Umgang damit und könnten sich im Ernstfall vor allem selber verletzten.

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